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Sonntag, 5. März 2017

In China leben und in Deutschland eine Immobilie finanzieren?

Wenn Sie derzeit in China leben und arbeiten und hier in Deutschland eine Immobilie finanzeren wollen, werden Sie von den meisten Banken nur ein Kopfschütteln ernten. Das gilt insbesondere wenn Sie Ihr Einkommen nicht in Euro, sondern in USD oder Renminbi, beziehen. Derartige Finanzierungen lehnen die meisten deutschen Banken derzeit kathegorisch ab.

Die Gründe für diese ablehnde Haltung der deutschen Kreditwirtschaft sind mehrschichtig. Begündet wird die Ablehnung gerne mit den Folgen der im März 2016 in Deutschland umgesetzten Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Diese Richtlinie bzw. die sich daraus ergebenden Gesetze und Gesetzesänderungen schreiben Banken unter anderem vor, die Einkommenssituation der Darlehensnehmer genau zu prüfen. Schon an diesem Punkt steigen einige Banken aus, wenn es darum geht, Ihre Einkommenssituation in China genau zu prüfen bzw. zu beurteilen (selbst wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber dahin entsendet wurden). Ein anderer Teil der Banken fürchtet, dass Ihnen ein sog. Wandlungsrecht zusteht, sobald sich Ihre Einkommenswährung gegenüber dem Euro stark verschlechtert. Unter Wandlungsrecht versteht man, dass der Darlehensgeber dann gezwungen werden könnte, die Währung des Darlehens von Euro in beispielsweise USD umzustellen.

Aus unserer Sicht sind die Hinweise auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nur vorgeschoben bzw. resultieren aus der Unsicherheit der Kreditwirtschaft, wie mit dieser Richtlinie umzugehen ist. Wesentlich einleuchtender ist die Begründung, dass Banken nicht sicher sind, ob Sie mit Ihnen einen Darlehensvertrag nach deutschem Recht abschließen können. Diese Frage lässt sich nur mittels Rechtsgutachten ("Legal-Oppinion") klären. Und da liegt das Problem, denn solche Gutachten sind teuer und keine Bank wird diese daher in Auftrag geben, wenn man nur 1-10 potentielle Kunden in diesem Bereich hat.

Wir kennen Banken, die mit Deutschen, die in China leben und arbeiten, keine Probleme haben. Wichtig ist nur, dass Sie als Angestellte(r) tätig sind und Sie Gehaltsabrechnungen in englischer (oder natürlich auch in deutscher) Sprache vorlegen können. Wichtig: wenn Sie chinesische(r) Staatsbürger(in) sind, ist eine Finanzierung nur möglich, wenn Sie nachweislich bei einem bekannten Nicht-Chinesischen Unternehmen beschäftigt sind.

Wenn Sie mehr Informationen benötigen und oder Ihre Finanzerungsvohaben durchsprechen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Spezailisten auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter:

http://www.baufi-nord.de/ratgeber-infos/immobilienfinanzierungen/32-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender/186-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender-unser-spezialist

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