Ab dem 21.03.2016 werden in Deutschland diverse Änderungen bei Krediten und Immobilienfinanzierungen wirksam. Diese Änderungen beruhen auf der Vorgabe einer EU-Richtlinie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber möchte Verbraucher mit der Umsetzung der EU-Richtlinie insbesondere vor Überschuldung und unüberlegter Darlehensaufnahme schützen.
Auch für uns als Vermittler ergeben sich aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie diverse Neuerungen. So müssen wir künftig unsere Beratungsgespräche protokollieren und unsere Empfehlungen für ein oder mehrer Finanzierungsvarianten schriftlich begründen. Glücklicherweise treffen uns die diversen "Neuerungen" bzgl. Umfang und Inhalt der Beratung nicht, da wir schon seit Jahren so arbeiten, wie es das Gesetz ab Ende März für alle Baufinanzierungsvermittler vorschreibt.
Mehr Infos zum Thema Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie auf unserer Internetseite:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen