Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit neuestem (u.a.) nicht nur Verbesserungen beim Umweltschutz, sondern auch bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche (wobei "Wohnung" auch das freistehende Einfamilienhaus usw. einschließt).
Über das Programm Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW verschiedene bauliche Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (das gilt also für Eigentümer und Mieter gleichermaßen).
Was wird gefördert?
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen (wer in Eigenleistung Hand anlegt, geht also leer aus!)
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten.
Die Förderung erfolgt entweder über...
1. einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
oder
2. einen einmaligen Kostenzuschuss von bis zu 1.500 Euro je Wohneinheit
Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen