Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 1. Januar 2015

Immobilienfinanzierungen für russische Staatsangehörige...

Uns erreichten in den vergangenen Wochen verstärkt Anfragen von russischen Staatsbürgern, die hier in Deutschland Immobilien erwerben und teilweise fremdfinanzieren wollen. Auch aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen (siehe Sanktionen usw.) können wir russischen Staatsbürgern leider grundsätzlich keine Immobilienfinanzierungen anbieten. Dies gilt für sog. Investorenfinanzierungen und  ganz besonders für sog. "60-Prozent-Finanzierungen".

Ausgenommen sind Finanzierungen für russische Staatsbürger, die ihren Wohn- und Steuersitz in Deutschland haben und hier seit mindestens 1 Jahr im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das einzubringende Eigenkapital muss zudem bei einer in Deutschland ansässigen Bank (oder vergleichbar) angelegt sein.

Keine Kommentare: