Kamine und Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2015 nur
noch betrieben werden, wenn sie einen Staubfilter bekommen haben, außer es kann nachgewiesen werden, dass sie unter den ab 2015 gültigen Grenzwerten bleiben. Als Nachweis dient ein Zertifikat des Herstellers, das auch in einer
Datenbank beim Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) eingesehen
werden kann, oder eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger.
Diese Änderungen ergeben sich aus der geänderten Bundesimissionsschutzverordnung, die den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid (CO2). Waren bislang abhängig von der Geräteart
2,0 bis 2,5 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas zulässig, liegt der
Wert für Neugeräte ab 01.01.2015 bei generell bei 1,25 Gramm. Der Grenzwert für Staub sinkt
von derzeit 0,075 auf dann 0,040 Gramm je Kubikmeter (g/cbm).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen