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Mittwoch, 11. November 2015

Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise: Einschränkungen

Wir bieten unter anderem auch Baufinanzierungen bzw. Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise an ("self-certified"). Die Möglichkeiten hierfür werden zunehmend eingeschränkt und werden spätestens ab März 2016 gar nicht mehr möglich sein. Grund dafür ist die Umsetzung der sog. "EU-Immobilienkreditrichtlinie", die unter anderem vorsieht, dass Darlehensgeber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer genau prüfen (und dokumentieren) müssen.

Wir erleben schon jetzt zunehmende Einschränkungen. Auch wenn einige unserer Bankpartner Immobilienfinanzierungen ganz ohne Einkommensnachweise so nicht mehr anbieten, versuchen diese doch, den Aufwand möglichst gering zu halten. So reicht beispielsweise der letzte Steuerbescheid als Einkommensnachweis aus.

Weiterhin möglich sind übrigens Finanzierungen bis 100.000 Euro ganz ohne Angaben zum Einkommen. Voraussetzung ist, dass maximal ca. 60 Prozent des Immobilienwertes finanziert werden sollen. Diese 60 Prozent-Grenze gilt im übrigen bei allen Varianten der Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise. Höhere Beleihungen sind grundsätzlich nur mit entsprechenden (ausführlichen) Nachweisen möglich.

Hinweis: Sie finden im Internet diverse Infos zu "self-certified-Darlehen", in denen es heißt, dass diese Darlehen vor allem für Selbständige gedacht sind UND keine Bonitätsprüfung stattfindet. Beides ist SO nicht richtig. Zum einen sind derartige Darlehen nicht für eine bestimmte Berufsgruppe o.ä. gemacht worden, sondern werden von einigen Banken angeboten, um sich selbst die Arbeit zu erleichtern. Zum anderen findet immer eine Bonitätsprüfung statt. Insbesondere holen die Darlehensgeber eine Schufa-Auskunft ein. Bei selbständigen Darlehensnehmern wird zudem eine allgemeine Wirtschaftauskunft eingeholt (meist über Creditreform). Enthalten diese Auskünfte negative Einträge, wird die Darlehensvergabe in der Regel abgelehnt.

Nachtrag vom 07.08.2017
Inzwischen ist es so, dass Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise in Deutschland nicht mehr möglich sind. Dies gilt allerdings nur für Darlehen an Verbraucher (also natürliche Personen). Bei gewerblichen Darlehensnehmern (beispielsweise einer GmbH als Besitzgesellschaft) sind Finanzierungen ohne Prüfung der üblichen Bilanzunterlagen durchaus noch möglich. Allerdings werden diese nur von wenigen Banken angeboten.

Dienstag, 10. November 2015

Neues Partnerbüro in Wiesbaden

Ab sofort können Sie unser Beratungs- und Finanzierungsangebot auch vor Ort in  Wiesbaden nutzen. Seit dem 01.11.2015 ist Herr Heinz-Günter Friedrich "unser Mann" in der Hessischen Landeshauptstadt.

Herr Friedrich verfügt über eine weit mehr als 20jährige Berufserfahrung und bietet seinen Kunden eine umfassende ‪(und kostenlose) Baufinanzierungsberatung‬ inkl. der Fördermittel‬ in Hessen. Daneben ist Herr Friedrich auch als Sachverständiger für Immobilienbewertungen tätig und kann Ihnen ggf. auch auf diesem Gebiet hilfreich zur Seite stehen.

Wir von baufi-nord freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen dem neuen Kollegen viel Spaß und Erfolg in unserem Team.

Die genauen Kontaktdaten und weitere Details finden Sie unter http://www.baufi-nord.de/html/unabhangige_baufinanzierungsberatung_wiesbaden.html

Samstag, 8. August 2015

Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer

Wer nicht in Deutschland lebt, hier aber eine Immobilie kaufen und finanzieren will, stößt bei den deutschen Banken meist auf Widerstand und Ablehnung. Die meisten Banken lehnen Finanzierungen für sog. Steuerausländer grundsätzlich ab. Ein wesentlicher Grund für diese Geschäftspolitik ist der, dass sich Banken mit der Prüfung der Einkommenssituation sowie der Bonität des Darlehensnehmers an sich sehr schwer tun. Das kann gerne schon ganz einfach daran scheitern, dass die obligatorische Schufa-Auskunft keinerlei Informationen enthält. Ein Mensch ohne Schufa-Auskunft? Das geht für die meisten Banken und Sparkassen gar nicht.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren auf Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer spezialisiert und können je nach persönlicher Situation und Finanzierungsvorhaben unterschiedliche Lösungen anbieten. Das gilt beispielsweise für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, aber auch für ausländische Staatsbürger, die eine Immobilie in Deutschland erwerben bzw. finanzieren wollen.

Grundvoraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung sind:

- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (alle Darlehensverträge werden in deutscher Sprache abgefasst)
- ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10% des Immobilienkaufpreises zzgl. der Erwerbsnebenkosten
- Selbständige sollten mindestens 30% Eigenkapital zzgl. der Erwerbsnebenkosten mitbringen

Welche Bank (oder Sparkasse) für die Finanzierung Ihrer Immobilie in Frage kommt, hängt im wesentlichen von der Lage der Immobilie, der Höhe der Beleihung und Ihrem aktuellen Wohnsitz ab. Dabei sollten Sie immer damit rechnen, dass Sie zur Unterschrift der Darlehensverträge nach Deutschland kommen müssen. Bevollmächtigte, die in Deutschland ansässig sind, werden in der Regel nicht akzeptiert.

Eine Beschränkung gibt es bei Ihrem aktuellen Wohnsitz in Kombination mit Ihrer Nationalität. Grundsätzlich können wir für Deutsche Staatsbürger Immobilien unabhängig vom aktuellen Wohnort finanzieren. Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, sind die Möglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Mehr Infos (inkl. Kontaktdaten unserer Spezialisten) finden Sie auf unserer Internetseite unter ;Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer;

Nachtrag 18.01.2016:
Aufgrund der bevorstehenden Umsetzung einer EU-Richtline ("Wohnimmobilienkreditrichtlinie") in deutsches Recht dürfte es für Steuerausländer spätestens ab März 2016 noch schwieriger werden, eine Immobilie in Deutschland zu finanzieren. Grund hierfür ist, dass diese Richtlinie den Banken unter anderem eine noch genauere Prüfung der aktuellen Einkommensverhältnisse vorschreibt.


  

Freitag, 7. August 2015

Forwarddarlehen: wir haben unsere Konditionen aktualisiert

Wir haben heute auf unseren Internetseiten die Zinssätze für Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 36 Monaten (3 Jahren) aktualisiert. Selbstverständlich können wir Forwarddarlehen auch mit einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten (5 Jahre) anbieten. Diese Zinskonditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Nutzen Sie dazu ggf. einfach unser Online-Formular für eine Finanzierungsanfrage.

Die aktuellen Konditionen finden Sie unter >Konditionen Forwarddarlehen>

Donnerstag, 25. Juni 2015

KfW-70-Haus: Förderung nur noch bis 31.03.2016

Wer mit dem Gedanken spielt, ein sog. "KfW-70-Haus" zu bauen, sollte sich sputen. Aufgrund der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 01.01.2016 wird der KfW-70-Standard nur noch bis 31.03.2016 von der KfW gefördert.

Weitere Infos zum Thema "KfW-Energieeffizient Bauen" finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Energieeffizient-Bauen

Mittwoch, 24. Juni 2015

Baugeldvergleich der Verbraucherzentrale Hamburg: baufi-nord hat die Nase vorn...

Im aktuellen Zinsvergleich der Verbraucherzentrale Hamburg hat baufi-nord bereits zum zweiten Mal in Folge die Nase vorn. Bei Beleihungen von bis zu ca. 80 Prozent des Immobilienwertes sind wir fast 0,50 Prozent günstiger als die hier ansässigen Regionalbanken.


Dienstag, 19. Mai 2015

KfW erhöht Zinsen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht per heute die Zinssätze in folgenden wohnwirtschaftlichen Programmen:

  • Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt die Erhöhung 0,20%. Damit folgt die KfW dem in den letzten Wochen und Tagen allgemein leicht gestiegenen Zinsniveau.

Donnerstag, 19. März 2015

KfW senkt Zinsen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute die Zinsen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153, 70) und beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) um bis zu 0,25 Prozentpunkte gesenkt. Beim dem KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt die Zinssenkung 0,10% durchgehend. Beim Programm Energieeffizient Bauen (153) sinkt nur der Zinssatz für den sog. "KfW 70-Standard".

Die aktuelle Zinskonditionen finden Sie auf unserer Internetseite unter >>KfW-Zinssätze>>

Donnerstag, 12. März 2015

Ferienimmobilien an Nord- und Ostsee finanzieren

Bald ist wieder Urlaubszeit und die deutsche Nord- und Ostseeküsten stehen hoch im Kurs. Bei viele Feriengäste entsteht während des Urlaubs oder danach die Idee, sich selbst eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu kaufen. Die Wohnung oder das haus kann man dann zeitweise selbst nutzen und am Ende bezahlt sich das ganze über die Vermietung an Urlauber.


Es klingt simpel, aber in der Praxis ist es doch ein wenig komplizierter. Eine Hürde auf dem Weg zur eigenen Ferienimmobilie ist die Finanzierung einer solchen Ferienimmobilie. Diese erfolgt nach ganz anderen Kriterien als die Finanzierung einer "normalen" Immobilie.

Lesen Sie mehr auf unserer Internetseite unter Finanzierung von Ferienwohnungen

Freitag, 30. Januar 2015

Finger weg von Ethanol-Kaminen!

Ethanol-Kamine sind auf den ersten Blick eine tolle Lösung für alle, die einen kuscheligen Kamin wollen, aber keinen "echten" Kamin einbauen können oder wollen. Sicher hat so ein Ethanol-Kamin den Vorteil, dass er wenig Dreck produziert und man kein Brennholz beschaffen, lagern und schleppen muss. Aber leider kann ein solcher Ethanol-Kamin schnell zur Feuerfalle werden und die Zahl der zum Teil tödlichen Unfälle steigt.

Ethanol ist reiner Alkohol, der bei 400 Grad verbrennt. Viele Unfälle mit schwersten Verbrennungen entstehen, weil noch warme Kamine nachgefüllt werden oder schlicht umkippen und sich das Ethanol dann in den ganzen Raum ergießt.

Brandexperten und Notfallmediziner raten von derartigen Kaminen meist grundsätzlich ab. Wer doch einen solchen Kamin möchte, sollte darauf achten, dass dieser die DIN 4734 erfüllt. Diese DIN-Norm ist nicht vorgeschrieben und selbst wenn ein Kamin diese Norm angeblich erfüllt, kann es sich auch gerne mal um eine Mogelpackung handeln. Zudem sollten Ethanol-Kamine fest installiert sein, um nicht umfallen zu können.

Besitzer von Ethanol-Kaminen sollten zudem wissen, dass bei der Verbrennung von Ethanol nicht nur Kohlendioxid und Wasser entstehen (wie es gerne behauptet wird), sondern auch diverse andere Gase (beispielsweise Kohlenmonoxid). Benutzer sollten also für eine gute Raumbelüftung sorgen.

Donnerstag, 1. Januar 2015

Immobilienfinanzierungen für russische Staatsangehörige...

Uns erreichten in den vergangenen Wochen verstärkt Anfragen von russischen Staatsbürgern, die hier in Deutschland Immobilien erwerben und teilweise fremdfinanzieren wollen. Auch aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen (siehe Sanktionen usw.) können wir russischen Staatsbürgern leider grundsätzlich keine Immobilienfinanzierungen anbieten. Dies gilt für sog. Investorenfinanzierungen und  ganz besonders für sog. "60-Prozent-Finanzierungen".

Ausgenommen sind Finanzierungen für russische Staatsbürger, die ihren Wohn- und Steuersitz in Deutschland haben und hier seit mindestens 1 Jahr im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das einzubringende Eigenkapital muss zudem bei einer in Deutschland ansässigen Bank (oder vergleichbar) angelegt sein.

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Alte Kamine müssen raus oder nachgerüstet werden...

Kamine und Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2015 nur noch betrieben werden, wenn sie einen Staubfilter bekommen haben, außer es kann nachgewiesen werden, dass sie unter den ab 2015 gültigen Grenzwerten bleiben. Als Nachweis dient ein Zertifikat des Herstellers, das auch in einer Datenbank beim Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) eingesehen werden kann, oder eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger.

Diese Änderungen ergeben sich aus der geänderten Bundesimissionsschutzverordnung, die den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid (CO2). Waren bislang abhängig von der Geräteart 2,0 bis 2,5 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas zulässig, liegt der Wert für Neugeräte ab 01.01.2015 bei generell bei 1,25 Gramm. Der Grenzwert für Staub sinkt von derzeit 0,075 auf dann 0,040 Gramm je Kubikmeter (g/cbm).