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Mittwoch, 31. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Dämmung der Geschossdecken wird Pflicht...

Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. 

Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.

Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.

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