Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen.
Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.
Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
Dieses Blog durchsuchen
Mittwoch, 31. Dezember 2014
Dienstag, 30. Dezember 2014
Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...
Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und
Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen
also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und
Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar
2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue
Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.
Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.
Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.
Montag, 29. Dezember 2014
Schleswig-Holstein: Antragsstopp für soziale Wohnungsbauförderung...
Das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung wird in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr in einem sog. Programmerlass durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung festgelegt.
Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.
Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein
Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.
Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein
ING-DiBa senkt morgen Zinsen für Baufinanzierungen...
Die ING-DiBa senkt per 30.12.2014 ihre Baufinanzierungszinsen wie folgt: Für Darlehen mit 5-jähriger und 10-jähriger Sollzinsbindung beträgt die
Senkung 0,10 Prozentpunkte. Für Kredite mit 15-jähriger Zinsbindung
werden die Zinsen um 0,20 Prozentpunkte gesenkt.
Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>
Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>
Mittwoch, 24. Dezember 2014
Weihnachtsgrüße..
Wir wünschen unseren Kunden ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest 2014. Nach ein paar -hoffentlich erholsamen- Feiertagen sind wird nach dem Fest und natürlich auch im neuen Jahr gerne wieder für Sie da!
Ihr Baufi-Nord-Team
Ihr Baufi-Nord-Team
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Unabhängige Baufinanzierungsberater in Niedersachsen
Sie wohnen in Niedersachsen und wollen sich jetzt Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach kompetenten Beratern, die Ihnen die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam das optimale Finanzierungskonzept für Sei finden?
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Niedersachsen in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter
>>Übersicht Baufinanzierungsberater Niedersachsen>>
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Niedersachsen in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter
>>Übersicht Baufinanzierungsberater Niedersachsen>>
Montag, 15. Dezember 2014
Baugeld-Vergleich Hamburger Abendblatt..
HA v. 13.12.2014 |
Der Zinsvergleich entsteht einmal wöchentlich in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Zinssätze bei diversen Banken und Vermittlern abfragt. Dieser Zinsvergleich erscheint dann auch in anderen Tageszeitungen.
Samstag, 13. Dezember 2014
Schleswig-Holstein: Holzhäuser werden nur eingeschränkt gefördert...
Holzhäuser und Blockhäuser werden in Schleswig-Holstein nur unter erschwerten Bedingungen (und in der Praxis am liebsten gar nicht) gefördert bzw. finanzert. Darauf hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein als Landesförderinstitut in einem Rundschreiben an alle Kooperationspartner hingewiesen.
Wer in Schleswig-Holstein ein Holzhaus bauen oder kaufen will, muss also unter Umständen allein aufgrund der Bauweise der Immobilie auf Förderdarlehen des Landes verzichten. Eine Begründung für die erschwerten Bedingungen für die Förderung von Blockhäusern hat die Investitionsbank nicht mitgeliefert. Ich vermute mal, dass es damit zusammenhängt, dass Blockhäuser schwerer zu verkaufen sind als vergleichbare Immobilien in anderer Bauweise.
Keine Informationen gab es auch dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung ggf. doch möglich ist. Hier heiß es nur "...ggf. nur unter Einbeziehung unserer technischen Abteilung, Erstellung eines Gutachtens)..."
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Wer in Schleswig-Holstein ein Holzhaus bauen oder kaufen will, muss also unter Umständen allein aufgrund der Bauweise der Immobilie auf Förderdarlehen des Landes verzichten. Eine Begründung für die erschwerten Bedingungen für die Förderung von Blockhäusern hat die Investitionsbank nicht mitgeliefert. Ich vermute mal, dass es damit zusammenhängt, dass Blockhäuser schwerer zu verkaufen sind als vergleichbare Immobilien in anderer Bauweise.
Keine Informationen gab es auch dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung ggf. doch möglich ist. Hier heiß es nur "...ggf. nur unter Einbeziehung unserer technischen Abteilung, Erstellung eines Gutachtens)..."
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Freitag, 12. Dezember 2014
Konstantmodelle rechnen sich im Einzelfall tatsächlich...
In meiner über 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater war ich nie der große Freund von Immobilienfinanzierungen in Verbindung mit Bausparen. Die meisten Modelle, die Banken und Bausparkassen angeboten haben, entpuppten sich als -unter dem Strich- zu teuer. Im Vergleich dazu waren reine Annuitätendarlehen in der regel die weitaus bessere Wahl, weil weitaus günstiger.
Seit wenigen Monaten muss ich meine eigenen und lange gepflegten "Vorurteile" gegen Bausparfinanzierungen allerdings überdenken bzw. bei Seite schieben. Angesichts neuer Bauspartarife (mit niedrigeren Zinsen) und der aktuellen Zinsstruktur bei Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, lohnen sich derartige Konstantmodelle inzwischen sehr wohl. Das gilt insbesondere für all die, die mit wenig Eigenkapital finanzieren müssen und trotzdem eine möglichst lange Zinssicherheit wünschen.
Das soll nicht bedeuten, dass ich von heute an, glühender Verehrer von Bausparfinanzierungen bin, aber in der Praxis sind derartige Finanzierungsmodelle tatsächlich oft deutlich günstiger als ein "normales" Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung (20 Jahre aufwärts). Allerdings gilt das natürlich auch nur unter ganz bestimmtes persönlichen Voraussetzungen. Aber die kann man ja in einem persönlichen Beratungsgespräch wunderbar "abklopfen" und so zum richtigen Finanzierungsmodell kommen.
Mehr Infos zum Thema Konstantmodelle finden Sie auf unserer Website unter dem Thema Bausparen und Finanzieren
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Seit wenigen Monaten muss ich meine eigenen und lange gepflegten "Vorurteile" gegen Bausparfinanzierungen allerdings überdenken bzw. bei Seite schieben. Angesichts neuer Bauspartarife (mit niedrigeren Zinsen) und der aktuellen Zinsstruktur bei Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, lohnen sich derartige Konstantmodelle inzwischen sehr wohl. Das gilt insbesondere für all die, die mit wenig Eigenkapital finanzieren müssen und trotzdem eine möglichst lange Zinssicherheit wünschen.
Das soll nicht bedeuten, dass ich von heute an, glühender Verehrer von Bausparfinanzierungen bin, aber in der Praxis sind derartige Finanzierungsmodelle tatsächlich oft deutlich günstiger als ein "normales" Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung (20 Jahre aufwärts). Allerdings gilt das natürlich auch nur unter ganz bestimmtes persönlichen Voraussetzungen. Aber die kann man ja in einem persönlichen Beratungsgespräch wunderbar "abklopfen" und so zum richtigen Finanzierungsmodell kommen.
Mehr Infos zum Thema Konstantmodelle finden Sie auf unserer Website unter dem Thema Bausparen und Finanzieren
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Donnerstag, 11. Dezember 2014
Praxistipp: Hauskonto schafft Übersicht bei Wohnkosten...
Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie bezogen haben, sollten Sie die Kosten dafür über ein separates Girokonto laufen lassen. Das schafft wesentlich mehr Übersicht bei den Finanzen und hilft, die tatsächlichen Wohnkosten im Blick und im Griff zu haben.
Wenn Sie zu zweit sind und jeder ein eigenes Gehaltskonto hat, können Sie jeder einen festen monatlichen Betrag auf das Konto überweisen/umbuchen. Optimal ist es, wenn dieser Betrag ein bisschen höher ist als die kalkulierten Kosten, beispielsweise für Strom, Wasser usw. Damit bilden Sie dann automatisch eine Reserve für den Fall von Nachzahlungen. Und wenn am Jahresende noch ein Plus auf dem Hauskonto ist, können Sie entscheiden, ob Sie das Geld für Anschaffungen, Renovierungen o.ä. verwenden.
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Wenn Sie zu zweit sind und jeder ein eigenes Gehaltskonto hat, können Sie jeder einen festen monatlichen Betrag auf das Konto überweisen/umbuchen. Optimal ist es, wenn dieser Betrag ein bisschen höher ist als die kalkulierten Kosten, beispielsweise für Strom, Wasser usw. Damit bilden Sie dann automatisch eine Reserve für den Fall von Nachzahlungen. Und wenn am Jahresende noch ein Plus auf dem Hauskonto ist, können Sie entscheiden, ob Sie das Geld für Anschaffungen, Renovierungen o.ä. verwenden.
Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de
Mittwoch, 10. Dezember 2014
Unabhängige Baufinanzierungsberatung in Baden-Württemberg
Sie leben in Baden-Württemberg und sind dabei, sich Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach einem kompetenten und erfahrenen Berater, der Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Ihnen gemeinsam das für Sie beste Finanzierungskonzept erstellt?
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Baden-Württemberg in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Übersicht Baufinanzierungsberater Baden-Württemberg>>
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Baden-Württemberg in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Übersicht Baufinanzierungsberater Baden-Württemberg>>
Dienstag, 9. Dezember 2014
Falsche Widerrufsbelehrung: Prüfung von Darlehensverträgen und Klauseln...
Wir bekommen immer wieder Anfragen, in denen wir gebeten werden, die Widerrufsklauseln in laufenden Darlehensverträgen zu überprüfen und eine Anschlussfinanzierung zu vermitteln. Leider ist das nicht ganz so einfach, wie sich einige Verbraucher das vorstellen.
Als Baufinanzierungsmakler und - vermittler müssen wir uns aus der Überprüfung der Widerrufsklauseln heraushalten. Ansonsten würden wir u.a. gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Abgesehen davon verfügen wir nicht über die dafür notwendigen Quellen und Informationen (beispielsweise wann welche Widderufsklausel vom Gesetzgeber vorgegeben war). Die Prüfung der Verträge und Klauseln ist ausschließlich Sache von Verbraucherzentralen und Fachanwälten.
Wenn Sie wissen wollen, ob die Widerrufsklauseln in Ihrem Darlehensvertrag anfechtbar sind, wenden Sie sich bitte als erstes eben an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder suchen nach einem Fachanwalt für Bankenrecht in Ihrer Nähe. Leider finden sich im Internet immer mehr Anzeigen von "Wald- und Wiesenanwälten", die auf den Zug mit den falschen Widerrufsbelehrungen aufgestiegen sind. Ich rate da zur Vorsicht, denn nicht jeder Anwalt kennt sich mit dieser Materie aus.
Mehr Informationen zum Thema Widerrufsklauseln finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung
Als Baufinanzierungsmakler und - vermittler müssen wir uns aus der Überprüfung der Widerrufsklauseln heraushalten. Ansonsten würden wir u.a. gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Abgesehen davon verfügen wir nicht über die dafür notwendigen Quellen und Informationen (beispielsweise wann welche Widderufsklausel vom Gesetzgeber vorgegeben war). Die Prüfung der Verträge und Klauseln ist ausschließlich Sache von Verbraucherzentralen und Fachanwälten.
Wenn Sie wissen wollen, ob die Widerrufsklauseln in Ihrem Darlehensvertrag anfechtbar sind, wenden Sie sich bitte als erstes eben an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder suchen nach einem Fachanwalt für Bankenrecht in Ihrer Nähe. Leider finden sich im Internet immer mehr Anzeigen von "Wald- und Wiesenanwälten", die auf den Zug mit den falschen Widerrufsbelehrungen aufgestiegen sind. Ich rate da zur Vorsicht, denn nicht jeder Anwalt kennt sich mit dieser Materie aus.
Mehr Informationen zum Thema Widerrufsklauseln finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung
Mittwoch, 3. Dezember 2014
Unabhängige Baufinanzierungsberatung in Nordrhein-Westfalen
Sie leben in Nordrhein-Westfalen und möchten sich Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach einem kompetenten Berater, der Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Ihnen gemeinsam das optimale Finanzierungskonzept erstellt?
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in NRW in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Baufinanzierungsberater in NRW>>
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in NRW in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Baufinanzierungsberater in NRW>>
Abonnieren
Posts (Atom)