Im Bundesland Hessen gilt ab dem 01. August 2014 ein neuer Grunderwerbsteuersatz. Die hessische Landesregierung hat am 16.07.2014 beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Hessen schon mit Wirkung ab dem 01.08.2014 von derzeit 5% auf dann 6% zu erhöhen.
Der neue (höhere) Grunderwerbsteuersatz betrifft alle Immobilienkäufer, die ab dem 01.08.2014 einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen