Dieses Blog durchsuchen

Montag, 7. Juli 2014

Focus-Online: Banken zocken Hauseigentümer bei Krediten ab (?)

Bei Focus-Online kann man regelmäßig zumeist sehr banale Artikel zum Thema "Immobilien" (Bauen, Kaufen, Finanzieren usw.) lesen. Das ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass man bei Focus-Online die vorderen Plätze in den Suchergebnissen bei Google und anderen Suchmaschinen belegen will, um so am Ende noch ein paar Werbeeinnahmen mehr verbuchen zu können.

Und gestern war es dann mal wieder so weit. Besucher von Focus-Online konnten lesen, dass Kunden von den Banken beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gnadenlos abgezockt werden. Das sagt laut Artikel nicht Focus-Online, sondern ist die feste Überzeugung der Verbraucherzentralen, die zu diesem Thema heute eine Untersuchung vorstellen wollen.

"In vielen Fällen gehe es um hunderttausend Euro...."
Sicher: wer vor beispielsweise 5 Jahren ein Darlehen mit einer 10jährigen Zinsbindung aufgenommen hat und dieses vorzeitig zurückzahlt, kriegt Magenschmerzen, wenn er auf die Vorfälligkeitsentschädigung schaut. Die ist dank des aktuell niedrigen Zinsniveaus ziemlich happig, aber "hundertausend Euro"? Dahinter müsste schon ein Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe stehen.


"Die von Kreditinstituten erhobene "Vorfälligkeitsentschädigung" für Zinszahlungen.....seien in fast zwei Dritteln der Fälle "signifikant überhöht". Grund sei unter anderem, dass häufig vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten "in rechtswidriger Weise" von der Kalkulation ausgenommen würden..."

Die Autoren dieses Artikel verkennen - ebenso wie die Verbraucherzentralen- dass es (noch) keine Urteile gibt, die Banken oder andere Darlehensgeber dazu verpflichten, die Sondertilgungsmöglichkeiten in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen. Dieses Thema ist bei Juristen, Banken und Verbraucherschützern höchst umstritten.

In meiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater und Baufinanzierungsvermittler habe ich vergleichsweise wenig Kunden gehabt, die ihre Darlehen vorzeitig abgelöst haben. Ich kann mich dabei nur an einem einzigen Fall erinnern, in dem mir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) deutlich zu hoch vorkam. Hier half ein Dreizeiler an die Bank mit der Bitte, die Berechnungsmethode offen zu legen. Dieser Bitte kam die Bank kurzfristig nach und reduzierte die verlangte VFE und gut ein Drittel. Das kann man natürlich auch als "versuchte Abzocke" werten.

Ich empfehle jedem betroffenen Kunden, die Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen/prüfen zu lassen. Bis jetzt hatte ich auf Grundlage der Rückmeldungen von Kunden allerdings nicht den Eindruck, dass -zumindest die von mir vermittelten Banken- hier gnadenlos Kunden abzocken. Wenn Magazine wie Spiegel-Online oder Focus-Online dieses Bild in der Öffentlichkeit zeichnen, so halte ich persönlich es für übertrieben.

Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Inhaber von baufi-nord.de

Keine Kommentare: