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Dienstag, 8. Juli 2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Banken und Versicherer mauern bei Umschuldung...

Für viele private Bauherren und Immobilienbesitzer ist eine falsche Widerrufsbelehrung das Zaubermittel, um bestehende Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu "kündigen" (bzw. zu widerrufen) und diese zu den aktuell günstigen Zinssätzen umzuschulden. Allerdings sollte man sich als Verbraucher darauf einstellen, dass man nach einem solchen Widerruf nicht bei allen Banken oder Versicherern willkommen ist.

Die ING-DiBa, die Ergo-Versicherung, Axa-Versicherung und die Allianz Versicherung lehnen Umschuldungen von Darlehen, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen werden, grundsätzlich ab. Und das gilt nicht nur für Darlehen im eigenen Haus, sondern auch für die Umschuldung von Darlehen bei anderen Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften usw. Die Logik, die dahintersteht, ist simpel: man möchte nicht der nächste sein, bei dem diese Kunden später nach einem juristischen Schlupfloch suchen, um aus laufenden Darlehensverträgen auszusteigen.

Auch andere Banken und vor allem Versicherer lehnen Umschuldungen von widerrufenen Darlehen ab, allerdings erfolgt das meist unter einem Vorwand und noch so offen und direkt wie es ING-DiBa und Allianz Versicherung machen.

Dass die ING-DiBa derartige Umschuldungen nicht anbietet, ist kein großer Verlust. Die Zinskonditionen der ING-DiBa sind derzeit eh nur Mittelmaß. Etwas anders sieht es schon bei der Allianz und einigen anderen Versicherern aus. Diese bieten derzeit sehr gute Konditionen, insbesondere für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren.

Aber selbst wenn Bank X beispielsweise 0,25% teurer ist als Allianz und Co, lohnen sich Widerruf und Umschuldung trotzdem immer noch.

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