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Mittwoch, 19. Februar 2014

KfW senkt Zinsen für das KfW-Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute die Zinssätze für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) um 0,05% gesenkt. Die aktuellen Zinskonditionen für das KfW-Wohneigentumsprogramm finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Zinskonditionen.

Freitag, 7. Februar 2014

Bestehende Baufinanzierung kündigen?

Wer vor mehr als ca. 1 Jahr eine Immobilienfinanzierung fest gemacht hat, zahlt deutlich mehr Zinsen als alle, die heute eine Baufinanzierung neu abschließen. Die Frage ist: gibt es eine Möglichkeit, eine laufende Baufinanzierung zu kündigen um anderweitig günstiger zu finanzieren?

Die eindeutige Antwort lautet: Jain!

Wer einen Darlehensvertrag mit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft geschlossen hat, ist erst einmal grundsätzlich an diesen Vertrag gebunden (der Darlehensgeber ist es ja auch). Das bedeutet auch, dass man als Verbraucher den Darlehensvertrag nicht vor Ablauf der Zinsfestschreibung (Sollzinsbindung) kündigen kann.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Grundsatz. So steht Verbrauchern grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu wenn sie beispielsweise die Immobilie verkaufen und das Darlehen gar nicht mehr brauchen (und das gilt auch, wenn Sie im gleichen Zug eine neue Immobilie erwerben und finanzieren!). Der Haken: die finanzierende Bank kann bei Kündigung eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Eine weitere Möglichkeit, aus einem laufenden Darlehensvertrag herauszukommen, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag. Entspricht die Widerrufsbelehrung ("...14tätige Widerrufsfrist...") nicht den bei Vertragsabschluss gültigen Vorgaben, gilt ein ewiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer den Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen kann und so -ohne Vorfälligkeitsentschädigung- aus dem Vertrag herauskommt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite: Falsche Widerrufsbelehrung

KfW senkt Zinsen für das Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt per heute die Zinssäzue für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr. 124) um 0,05% p.a..

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm wird der Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Über dieses Programm können bis zu 50.000 Euro finanziert werden.

Die Zinskonditionen finden Sie auf unserer Internetseite unter unter KfW-Zinssätze