Dieses Blog durchsuchen

Samstag, 18. Januar 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: so kommen Sie aus Ihrem laufenden Darlehensvertrag

Sie möchten Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kündigen bzw. widerrufen? Dann sollten Sie mit System und Bedacht vorgehen, denn sonst kann das in einer mittelschweren Katastrophe enden.

Als erstes sollten Sie von einem erfahrenen  Fachanwalt prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages tatsächlich fehlerhaft ist und zum Widerruf nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist berechtigt. Fachanwälte finden Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, die derzeit aber überlaufen sind. Es kann schon einige Wochen dauern, bis man einen Beratungstermin wahrnehmen kann.

Ist die Prüfung durch einen Fachanwalt positiv, sollten Sie -vor Ausübung des Widerrufs (!)- die Anschlussfinanzierung sichern, denn wenn die Gläubigerbank den Widerruf akzeptiert, müssen Sie den Darlehensbetrag (die Restschuld) sofort zurückzahlen. Gesichert ist die Anschlussfinanzierung in dem Augenblick, in dem Sie das schriftliche Darlehensangebot einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft in Händen halten. Verlassen Sie sich in keinem Fall nur auf mündliche Zusagen.

Und jetzt wird´s kniffelig...

Schriftliche Darlehensangebote sind in der Regeln nur ein bis maximal zwei Wochen gültig. In dieser Zeit sollten Sie das Widerrufsrecht gegenüber Ihrer alten Bank ausüben und deren Reaktion abwarten. Erst wenn der Widerruf akzeptiert wird, unterschreiben Sie das Vertragsangebot und senden dieses an die ablösende Bank.

Ein Problem kann es geben, wenn die alte Bank sich Zeit lässt (und dann das neue Darlehensangebot ausläuft) oder Sie den neuen Darlehensvertrag unterschreiben und die alte Bank Sie doch nicht so ohne weiteres aus dem alten Vertrag entlässt.

Wir bieten hier eine elegante Lösung an: wir beschaffen über einen unserer Darlehenspartner eine unbefristete schriftliche Finanzierungszusage. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Ablösung Ihrer alten Bank funktioniert. Den eigentlichen Darlehensvertrag bekommen Sie dann, sobald die abzulösende Bank Ihren Widerruf akzeptiert hat.

Keine Kommentare: