Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat heute (30. Januar 2014) ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124) um 0,10 Prozentpunkte und beim Altersgerecht Umbauen (159) um 0,15 Prozentpunkte gesenkt.
Weitere Informationen zu den Förderdarlehen der KfW finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Förderdarlehen.
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Donnerstag, 30. Januar 2014
Mittwoch, 22. Januar 2014
KfW senkt Zinsen für das Wohneigentumsprogramm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute (22.01.2014) die Zinssätze für das KfW Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) um 0,05% p.a. gesenkt.
Samstag, 18. Januar 2014
Falsche Widerrufsbelehrung: so kommen Sie aus Ihrem laufenden Darlehensvertrag
Sie möchten Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kündigen bzw. widerrufen? Dann sollten Sie mit System und Bedacht vorgehen, denn sonst kann das in einer mittelschweren Katastrophe enden.
Als erstes sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages tatsächlich fehlerhaft ist und zum Widerruf nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist berechtigt. Fachanwälte finden Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, die derzeit aber überlaufen sind. Es kann schon einige Wochen dauern, bis man einen Beratungstermin wahrnehmen kann.
Ist die Prüfung durch einen Fachanwalt positiv, sollten Sie -vor Ausübung des Widerrufs (!)- die Anschlussfinanzierung sichern, denn wenn die Gläubigerbank den Widerruf akzeptiert, müssen Sie den Darlehensbetrag (die Restschuld) sofort zurückzahlen. Gesichert ist die Anschlussfinanzierung in dem Augenblick, in dem Sie das schriftliche Darlehensangebot einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft in Händen halten. Verlassen Sie sich in keinem Fall nur auf mündliche Zusagen.
Und jetzt wird´s kniffelig...
Schriftliche Darlehensangebote sind in der Regeln nur ein bis maximal zwei Wochen gültig. In dieser Zeit sollten Sie das Widerrufsrecht gegenüber Ihrer alten Bank ausüben und deren Reaktion abwarten. Erst wenn der Widerruf akzeptiert wird, unterschreiben Sie das Vertragsangebot und senden dieses an die ablösende Bank.
Ein Problem kann es geben, wenn die alte Bank sich Zeit lässt (und dann das neue Darlehensangebot ausläuft) oder Sie den neuen Darlehensvertrag unterschreiben und die alte Bank Sie doch nicht so ohne weiteres aus dem alten Vertrag entlässt.
Wir bieten hier eine elegante Lösung an: wir beschaffen über einen unserer Darlehenspartner eine unbefristete schriftliche Finanzierungszusage. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Ablösung Ihrer alten Bank funktioniert. Den eigentlichen Darlehensvertrag bekommen Sie dann, sobald die abzulösende Bank Ihren Widerruf akzeptiert hat.
Als erstes sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages tatsächlich fehlerhaft ist und zum Widerruf nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist berechtigt. Fachanwälte finden Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, die derzeit aber überlaufen sind. Es kann schon einige Wochen dauern, bis man einen Beratungstermin wahrnehmen kann.
Ist die Prüfung durch einen Fachanwalt positiv, sollten Sie -vor Ausübung des Widerrufs (!)- die Anschlussfinanzierung sichern, denn wenn die Gläubigerbank den Widerruf akzeptiert, müssen Sie den Darlehensbetrag (die Restschuld) sofort zurückzahlen. Gesichert ist die Anschlussfinanzierung in dem Augenblick, in dem Sie das schriftliche Darlehensangebot einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft in Händen halten. Verlassen Sie sich in keinem Fall nur auf mündliche Zusagen.
Und jetzt wird´s kniffelig...
Schriftliche Darlehensangebote sind in der Regeln nur ein bis maximal zwei Wochen gültig. In dieser Zeit sollten Sie das Widerrufsrecht gegenüber Ihrer alten Bank ausüben und deren Reaktion abwarten. Erst wenn der Widerruf akzeptiert wird, unterschreiben Sie das Vertragsangebot und senden dieses an die ablösende Bank.
Ein Problem kann es geben, wenn die alte Bank sich Zeit lässt (und dann das neue Darlehensangebot ausläuft) oder Sie den neuen Darlehensvertrag unterschreiben und die alte Bank Sie doch nicht so ohne weiteres aus dem alten Vertrag entlässt.
Wir bieten hier eine elegante Lösung an: wir beschaffen über einen unserer Darlehenspartner eine unbefristete schriftliche Finanzierungszusage. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Ablösung Ihrer alten Bank funktioniert. Den eigentlichen Darlehensvertrag bekommen Sie dann, sobald die abzulösende Bank Ihren Widerruf akzeptiert hat.
Mittwoch, 8. Januar 2014
KfW erhöht Zinsen...
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht per heute die Zinsen im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159) um 0,20 Prozentpunkte und im Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) um 0,15 Prozentpunkte. Von der Konditionserhöhung sind alle Anträge, die ab heute bei der KfW eingehen und für die keine Konditionsreservierung vorliegt.
Donnerstag, 2. Januar 2014
Kostenlose Baufinanzierungsberatung in im Kreis Segeberg
Sie leben im Landkreis Segeberg und suchen nach einem unabhängigen und erfahrenen Baufinanzierungsexperten? Da können wir Ihnen weiterhelfen!
In Segeberg haben wir gleich zwei Baufinanzierungsspezialisten, die Sie bei Ihrem Finanzierungsvorhaben unterstützen. Sowohl Herr Thomsen als auch Herr Varlemann verfügen über eine teils jahrezehntelange Praxiserfahrung und arbeiten unabhängig von den Interessen unserer zahlreichen Finanzierungspartner. Beide sind zudem offizielle Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein (Landesförderinstitut).
Sie erreichen Herrn Thomsen und Herrn Varlemann wie folgt:
Christian Thomsen
Kaufmann für Versicherungen & Finanzen
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte in Schleswig-Holstein
Drosselweg 9 - 25436 Moorrege (Kreis Pinneberg)
Tel: 04122-4032871
Fax: 04122-4032870
Mobil: 0177-3250861
Mail: christian.thomsen@baufi-nord.de
Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte
Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg (Kreis Stormarn)
Telefon (0 45 34) 29 84 70
Mobil (0152) 533 59 796
E-Mail: olaf.varlemann@baufi-nord.de
Kostenlose und unabhängige Baufinanzierungsberatung in Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Bostedt, Großenaspe, Sülfeld, Leezen, Wahlstedt und Rickling.
In Segeberg haben wir gleich zwei Baufinanzierungsspezialisten, die Sie bei Ihrem Finanzierungsvorhaben unterstützen. Sowohl Herr Thomsen als auch Herr Varlemann verfügen über eine teils jahrezehntelange Praxiserfahrung und arbeiten unabhängig von den Interessen unserer zahlreichen Finanzierungspartner. Beide sind zudem offizielle Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein (Landesförderinstitut).
Sie erreichen Herrn Thomsen und Herrn Varlemann wie folgt:
Christian Thomsen
Kaufmann für Versicherungen & Finanzen
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte in Schleswig-Holstein
Drosselweg 9 - 25436 Moorrege (Kreis Pinneberg)
Tel: 04122-4032871
Fax: 04122-4032870
Mobil: 0177-3250861
Mail: christian.thomsen@baufi-nord.de
Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte
Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg (Kreis Stormarn)
Telefon (0 45 34) 29 84 70
Mobil (0152) 533 59 796
E-Mail: olaf.varlemann@baufi-nord.de
Kostenlose und unabhängige Baufinanzierungsberatung in Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Bostedt, Großenaspe, Sülfeld, Leezen, Wahlstedt und Rickling.
Mittwoch, 1. Januar 2014
Änderungen bei der Grunderwerbsteuer in in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 gelten in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein neue Grunderwerbsteuersätze. In Berlin steigt die Grunderwerbsteuer auf 6,0%. in Bremen auf 5,0% und in Niedersachsen auf 5,0%. Spitzenreiter aber ist künftig Schleswig-Holstein. Dort steigt der Steuersatz auf 6,50% und ist damit der höchste im gesamten Bundesgebiet.
Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer betreffen alle Kaufverträge, die nach dem 01.01.2014 geschlossen werden.
Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer betreffen alle Kaufverträge, die nach dem 01.01.2014 geschlossen werden.
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