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Mittwoch, 31. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Dämmung der Geschossdecken wird Pflicht...

Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. 

Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.

Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...

Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.

Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.  

Montag, 29. Dezember 2014

Schleswig-Holstein: Antragsstopp für soziale Wohnungsbauförderung...

Das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung wird in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr in einem sog. Programmerlass durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung festgelegt.

Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.

Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein

ING-DiBa senkt morgen Zinsen für Baufinanzierungen...

Die ING-DiBa senkt per 30.12.2014 ihre Baufinanzierungszinsen wie folgt: Für Darlehen mit 5-jähriger und 10-jähriger Sollzinsbindung beträgt die Senkung 0,10 Prozentpunkte. Für Kredite mit 15-jähriger Zinsbindung werden die Zinsen um 0,20 Prozentpunkte gesenkt.

Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Weihnachtsgrüße..

Wir wünschen unseren Kunden ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest 2014. Nach ein paar -hoffentlich erholsamen- Feiertagen sind wird nach dem Fest und natürlich auch im neuen Jahr gerne wieder für Sie da!

Ihr Baufi-Nord-Team

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Unabhängige Baufinanzierungsberater in Niedersachsen

Sie wohnen in Niedersachsen und wollen sich jetzt Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach kompetenten Beratern, die Ihnen die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam das optimale Finanzierungskonzept für Sei finden?

Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Niedersachsen in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter 
>>Übersicht Baufinanzierungsberater Niedersachsen>>

Montag, 15. Dezember 2014

Baugeld-Vergleich Hamburger Abendblatt..

HA v. 13.12.2014
Im wöchentlichen Baugeldvergleich des Hamburger Abendblattes sind wir von baufi-nord "wieder mal "(und das schon seit 3 Wochen) Testsieger bei den Zinskonditionen für eine 10 und 15jährige Sollzinsbindung (andere Sollzinsbindungen werden nicht abgefragt).

Der Zinsvergleich entsteht einmal wöchentlich in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Zinssätze bei diversen Banken und Vermittlern abfragt. Dieser Zinsvergleich erscheint dann auch in anderen Tageszeitungen.

Samstag, 13. Dezember 2014

Schleswig-Holstein: Holzhäuser werden nur eingeschränkt gefördert...

Holzhäuser und Blockhäuser werden in Schleswig-Holstein nur unter erschwerten Bedingungen (und in der Praxis am liebsten gar nicht) gefördert bzw. finanzert. Darauf hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein als Landesförderinstitut in einem Rundschreiben an alle Kooperationspartner hingewiesen.

Wer in Schleswig-Holstein ein Holzhaus bauen oder kaufen will, muss also unter Umständen allein aufgrund der Bauweise der Immobilie auf Förderdarlehen des Landes verzichten. Eine Begründung für die erschwerten Bedingungen für die Förderung von Blockhäusern hat die Investitionsbank nicht mitgeliefert. Ich vermute mal, dass es damit zusammenhängt, dass Blockhäuser schwerer zu verkaufen sind als vergleichbare Immobilien in anderer Bauweise.

Keine Informationen gab es auch dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung ggf. doch möglich ist. Hier heiß es nur "...ggf. nur unter Einbeziehung unserer technischen Abteilung, Erstellung eines Gutachtens)..."

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Freitag, 12. Dezember 2014

Konstantmodelle rechnen sich im Einzelfall tatsächlich...

In meiner über 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater war ich nie der große Freund von Immobilienfinanzierungen in Verbindung mit Bausparen. Die meisten Modelle, die Banken und Bausparkassen angeboten haben, entpuppten sich als -unter dem Strich- zu teuer. Im Vergleich dazu waren reine Annuitätendarlehen in der regel die weitaus bessere Wahl, weil weitaus günstiger.

Seit wenigen Monaten muss ich meine eigenen und lange gepflegten "Vorurteile" gegen Bausparfinanzierungen allerdings überdenken bzw. bei Seite schieben. Angesichts neuer Bauspartarife (mit niedrigeren Zinsen) und der aktuellen Zinsstruktur bei Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften, lohnen sich derartige Konstantmodelle inzwischen sehr wohl. Das gilt insbesondere für all die, die mit wenig Eigenkapital finanzieren müssen und trotzdem eine möglichst lange Zinssicherheit wünschen.

Das soll nicht bedeuten, dass ich von heute an, glühender Verehrer von Bausparfinanzierungen bin, aber in der Praxis sind derartige Finanzierungsmodelle tatsächlich oft deutlich günstiger als ein "normales" Annuitätendarlehen mit langer Zinsbindung (20 Jahre aufwärts). Allerdings gilt das natürlich auch nur unter ganz bestimmtes persönlichen Voraussetzungen. Aber die kann man ja in einem persönlichen Beratungsgespräch wunderbar "abklopfen" und so zum richtigen Finanzierungsmodell kommen.

Mehr Infos zum Thema Konstantmodelle finden Sie auf unserer Website unter dem Thema Bausparen und Finanzieren

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Donnerstag, 11. Dezember 2014

Praxistipp: Hauskonto schafft Übersicht bei Wohnkosten...

Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie bezogen haben, sollten Sie die Kosten dafür über ein separates Girokonto laufen lassen. Das schafft wesentlich mehr Übersicht bei den Finanzen und hilft, die tatsächlichen Wohnkosten im Blick und im Griff zu haben.

Wenn Sie zu zweit sind und jeder ein eigenes Gehaltskonto hat, können Sie jeder einen festen monatlichen Betrag auf das Konto überweisen/umbuchen. Optimal ist es, wenn dieser Betrag ein bisschen höher ist als die kalkulierten Kosten, beispielsweise für Strom, Wasser usw. Damit bilden Sie dann automatisch eine Reserve für den Fall von Nachzahlungen. Und wenn am Jahresende noch ein Plus auf dem Hauskonto ist, können Sie entscheiden, ob Sie das Geld für Anschaffungen, Renovierungen o.ä. verwenden.

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Unabhängige Baufinanzierungsberatung in Baden-Württemberg

Sie leben in Baden-Württemberg und sind dabei, sich Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach einem kompetenten und erfahrenen Berater, der Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Ihnen gemeinsam das für Sie beste Finanzierungskonzept erstellt?

Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Baden-Württemberg in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Übersicht Baufinanzierungsberater Baden-Württemberg>>

Dienstag, 9. Dezember 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: Prüfung von Darlehensverträgen und Klauseln...

Wir bekommen immer wieder Anfragen, in denen wir gebeten werden, die Widerrufsklauseln in laufenden Darlehensverträgen zu überprüfen und eine Anschlussfinanzierung zu vermitteln. Leider ist das nicht ganz so einfach, wie sich einige Verbraucher das vorstellen.

Als Baufinanzierungsmakler und - vermittler müssen wir uns aus der Überprüfung der Widerrufsklauseln heraushalten. Ansonsten würden wir u.a. gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Abgesehen davon verfügen wir nicht über die dafür notwendigen Quellen und Informationen (beispielsweise wann welche Widderufsklausel vom Gesetzgeber vorgegeben war). Die Prüfung der Verträge und Klauseln ist ausschließlich Sache von Verbraucherzentralen und Fachanwälten.

Wenn Sie wissen wollen, ob die Widerrufsklauseln in Ihrem Darlehensvertrag anfechtbar sind, wenden Sie sich bitte als erstes eben an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder suchen nach einem Fachanwalt für Bankenrecht in Ihrer Nähe. Leider finden sich im Internet immer mehr Anzeigen von "Wald- und Wiesenanwälten", die auf den Zug mit den falschen Widerrufsbelehrungen aufgestiegen sind. Ich rate da zur Vorsicht, denn nicht jeder Anwalt kennt sich mit dieser Materie aus.

Mehr Informationen zum Thema Widerrufsklauseln finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Unabhängige Baufinanzierungsberatung in Nordrhein-Westfalen

Sie leben in Nordrhein-Westfalen und möchten sich Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach einem kompetenten Berater, der Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt und mit Ihnen gemeinsam das optimale Finanzierungskonzept erstellt?

Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in NRW in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Baufinanzierungsberater in NRW>>

Freitag, 21. November 2014

DIW: in Ballungsgebieten droht Immobilienblase

Laut einer aktuelle Studie des Deutschen Institutes für Wirtschafsforschung (DIW) droht in einigen deutschen Ballungsgebieten wie München Köln und Hamburg eine Immobilienblase. Davon betroffen sind insbesondere Neubauwohnungen, deren Preise beispielsweise in Hamburg seit 2010 um ca. 23 Prozent gestiegen sind.

Wer in Hamburg eine Neubauwohnung kauft, sollte sich angesichts der Preise und der Preisentwicklung in den vergangenen Jahren darüber im Klaren sein, dass bei einem späteren Verkauf ggf. nicht der ursprünglich bezahlte Kaufpreis erzielt werden kann. Wer eine Wohnung zur Vermietung kauft, muss zudem damit rechnen, dass die langfristig zu erzielenden Mieten und damit auch die sog. Mietrenditen deutlich niedriger ausfallen werden.

Mittwoch, 19. November 2014

Bereitstellungszinsen seit Jahren unverändert...

Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen sind in den letzten Jahren langsam aber stetig auf ein absolutes Minimum gesunken. Die Bereitstellungszinsen haben mit dieser Entwicklung nicht mitgehalten. Schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten liegt der sog. Bereitstellungszins bei 3 Prozent jährlich (jedenfalls bei den meisten Banken, Versicherungen und Bausparkassen). Aber warum ist das so?

Antwort: keine Ahnung! Scheinbar hat bei den Darlehensgebern einfach noch niemand über die Option nachgedacht, auch die Bereitstellungszinsen zu reduzieren.

Wenn Sie dieses Thema interessiert und Sie mit Fachleuten aus der Finanzierungsbranche darüber diskutieren möchten: im Netzwerkportal Xing habe ich dazu gerade eine Diskussion angeschoben. Siehe Gruppe Immobilienfianzierungen bei Xing

Dienstag, 18. November 2014

Neu auf baufi-nord.de: die Rentenhypothek für Rentner und Pensionäre....

Kapitalbeschaffung für Rentner und Pensionäre
 
Die Rentenhypothek ist ein spezielles Darlehen für Rentner und Pensionäre, die eine (weitstgehend) schuldefreie Immobilie besitzen und Kapital für Modernisierungen, Anschaffungen oder sonstige Zwecke benötigen. Das besondere sind die Auszahlungs- und Tilgungsmodalitäten dieses speziellen Darlehen. Mehr Infos finden Sie auf unserer Internetseite unter Rentenhypothek

Ganz wichtig: dieses Produkt gibt es nicht bei jeder Bank, sondern derzeit nur bei einem einzigen Versicherungsunternehmen (ohne Abschluss irgendwelcher Versicherungen!). Wir beraten Sie gerne!

Dienstag, 4. November 2014

ING-DiBa senkt Baufinanzierungszinsen...

Nachdem die ING-DiBa in den vergangenen Wochen eine eher "restriktve Zinspolitik" betrieben hat, will man scheinbar wieder "am Markt mitspielen". In der Folge senkt die ING-DiBa ab dem 05.11.2014 die Zinssätze um 0,20%.

Die ING-DiBa ist ein Tochterunternehmen des niederländischen ING-Konzerns. Dieser musste in der sog. Finanzkrise vom niederländischen Staat gestützt werden, was widerum dazu führte, dass die ING-DiBa merklich zurückhaltender bei der Darlehensvergabe wurde. Auf diese Unterstützung ist der ING-Konzern jetzt scheinbar nicht mehr angewiesen bzw. konnte die Stützungszahlungen des niederländischen Staates zurückzahlen.

Wir sind gespannt wie die ING-DiBa in den kommenden Wochen/Monaten am Markt auftreten wird.

Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Partnertreffen von baufi-nord in Lübeck...

Jedes Jahr treffen sich die Kooperationspartner von baufi-nord um neues zu erfahren und um untereinander Erfahrungen und Wissen auszutauschen. Diese Treffen finden wechselweise in verschiedenen Städten statt. In diesem Jahr ist mal wieder der Norden das Ziel: Tagungsort ist die alte Hansestadt Lübeck.

Damit kehrt baufi-nord sozusagen zu den Wurzeln zurück, denn Lübeck ist quasi der Geburtsort von baufi-nord. Ab 2003 habe ich zuerst in Travemünde (ein Stadtteil Lübecks) und später in der Lübecker Innenstadt die Internetseite www.baufi-nord.de geschrieben und ins Internet gestellt. Damals war baufi-nord.de eine der wenigen Websites mit echten Inhalten und Informationen zum Thema Immobilienfinanzierungen. Inzwischen ist es also schon Tradition, dass Sie auf unserer Internetseite nicht nur "Werbesprüche" finden, sondern echte Informationen und Tipps aus der Praxis. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten.

Viele der Teilnehmer heute sind übrigens schon fast von Anfang an dabei. Auch das hat bei uns Tradition....

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: bei bereits gekündigten Verträgen besonders interessant..

Wer in der Vergangenheit ein Baudarlehen vorzeitig gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann sich unter Umständen die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Möglich ist das, wenn die Widerrufsbelehrung im ursprünglichen Kreditvertrag Formfehler aufweist. Gibt es solche Formfehler kann der Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden (ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Und das gilt auch für Verträge, die bereits gekündigt und zurückgezahlt wurden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung 

Mittwoch, 1. Oktober 2014

Baufinanzierung: Banken mauern bei befristeten Arbeitsverhältnissen...

Befristete Arbeitsverhältnisse sind inzwischen weit verbreitet und schon fast der Normalfall. Nur leider haben viele Banken, Sparkasse und andere Darlehensgeber dies noch nicht realisiert. Wer mit einem befristeten Arbeitsvertrag in der Tasche auf der Suche nach einer Baufinanzierung ist, steht häufig vor verschlossenen Türen und bekommt eine mehr oder weniger freundliche Absage.

Den meisten Banken ist nicht einmal bekannt bzw. bewusst, dass es gerade in Kleinbetrieben aufgrund der Kündigungssschutzregeln eigentlich gar keine Rolle spielt, ob jemand dort befristet oder unbefristet angestellt ist.

Ich muss immer schmunzeln, wenn ich in die Finanzierungsrichtlinien von Banken schaue und dann lese "Befristete Arbeitsverhältnisse werden nur akzeptiert, wenn diese in der Branche üblich sind, also (beispielsweise) bei Ärzten, Vorständen und Professoren". Dort hat sich noch nicht herumgesprochen, dass befristete Arbeitsverhältnisse eben auch für "normale" Angestellte und in vielen Branchen inzwischen der Normalfall sind.

Aber zum Glück haben wir genügend Finanzierungspartner, die im 21. Jahrhundert angekommen und keine Probleme mit befristeten Arbeitsverhältnissen haben.

Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag


Dienstag, 30. September 2014

Baufinanzierungen für Zeitsoldaten: nicht immer einfach


Viele #Zeitsoldaten mir kurzer #Restdienstzeit haben oft Probleme, eine passende #Baufinanzierung zu finden. Schuld daran ist die verbreitete Geschäftspolitik von Banken, Zeitsoldaten so zu behandeln wie wie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. Und da winken leider viele Banken, Versicherer und Landesförderinstitute grundsätzlich ab.

Wir haben allerdings eine Reihe von Bankpartnern, die kein Problem mit #Immobilienfinanzierungen für Zeitsoldaten haben. Und das gilt nicht nur für Offiziere mit Studium, sonder auch für Unteroffziere und Mannschaftsdienstgrade.

Mehr Infos zum Thema Baufinanzierung für Zeitsoldaten finden Sie auf unserer Webseite unter 
http://www.baufi-nord.de/html/baufinanzierung_zeitsoldaten.html

Montag, 29. September 2014

KfW: Übergangsregelung für Energiesachverständige endet...

Seit dem 01.06.2014 muss für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden. Von einem Energiesachverständigen aus der Expertenliste ordnungsgemäß bestätigte Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Bislang galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer eingereicht werden konnten. Diese Übergangsregelung endet nun Ende September. Ab dem 1. Oktober 2014 bearbeitet die KfW nur noch Anträge, bei denen die „Online-Bestätigungen zum Antrag“  mit „BzA-ID“ eingereicht wurden.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Hessen. Grunderwerbsteuer steigt auf 6 Prozent

Im Bundesland Hessen gilt ab dem 01. August 2014 ein neuer Grunderwerbsteuersatz. Die hessische Landesregierung hat am 16.07.2014 beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Hessen schon mit Wirkung ab dem 01.08.2014 von derzeit 5% auf dann 6% zu erhöhen.

Der neue (höhere) Grunderwerbsteuersatz betrifft alle Immobilienkäufer, die ab dem 01.08.2014 einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben. 

Dienstag, 8. Juli 2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Banken und Versicherer mauern bei Umschuldung...

Für viele private Bauherren und Immobilienbesitzer ist eine falsche Widerrufsbelehrung das Zaubermittel, um bestehende Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu "kündigen" (bzw. zu widerrufen) und diese zu den aktuell günstigen Zinssätzen umzuschulden. Allerdings sollte man sich als Verbraucher darauf einstellen, dass man nach einem solchen Widerruf nicht bei allen Banken oder Versicherern willkommen ist.

Die ING-DiBa, die Ergo-Versicherung, Axa-Versicherung und die Allianz Versicherung lehnen Umschuldungen von Darlehen, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen werden, grundsätzlich ab. Und das gilt nicht nur für Darlehen im eigenen Haus, sondern auch für die Umschuldung von Darlehen bei anderen Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften usw. Die Logik, die dahintersteht, ist simpel: man möchte nicht der nächste sein, bei dem diese Kunden später nach einem juristischen Schlupfloch suchen, um aus laufenden Darlehensverträgen auszusteigen.

Auch andere Banken und vor allem Versicherer lehnen Umschuldungen von widerrufenen Darlehen ab, allerdings erfolgt das meist unter einem Vorwand und noch so offen und direkt wie es ING-DiBa und Allianz Versicherung machen.

Dass die ING-DiBa derartige Umschuldungen nicht anbietet, ist kein großer Verlust. Die Zinskonditionen der ING-DiBa sind derzeit eh nur Mittelmaß. Etwas anders sieht es schon bei der Allianz und einigen anderen Versicherern aus. Diese bieten derzeit sehr gute Konditionen, insbesondere für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren.

Aber selbst wenn Bank X beispielsweise 0,25% teurer ist als Allianz und Co, lohnen sich Widerruf und Umschuldung trotzdem immer noch.

Montag, 7. Juli 2014

Focus-Online: Banken zocken Hauseigentümer bei Krediten ab (?)

Bei Focus-Online kann man regelmäßig zumeist sehr banale Artikel zum Thema "Immobilien" (Bauen, Kaufen, Finanzieren usw.) lesen. Das ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass man bei Focus-Online die vorderen Plätze in den Suchergebnissen bei Google und anderen Suchmaschinen belegen will, um so am Ende noch ein paar Werbeeinnahmen mehr verbuchen zu können.

Und gestern war es dann mal wieder so weit. Besucher von Focus-Online konnten lesen, dass Kunden von den Banken beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gnadenlos abgezockt werden. Das sagt laut Artikel nicht Focus-Online, sondern ist die feste Überzeugung der Verbraucherzentralen, die zu diesem Thema heute eine Untersuchung vorstellen wollen.

"In vielen Fällen gehe es um hunderttausend Euro...."
Sicher: wer vor beispielsweise 5 Jahren ein Darlehen mit einer 10jährigen Zinsbindung aufgenommen hat und dieses vorzeitig zurückzahlt, kriegt Magenschmerzen, wenn er auf die Vorfälligkeitsentschädigung schaut. Die ist dank des aktuell niedrigen Zinsniveaus ziemlich happig, aber "hundertausend Euro"? Dahinter müsste schon ein Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe stehen.


"Die von Kreditinstituten erhobene "Vorfälligkeitsentschädigung" für Zinszahlungen.....seien in fast zwei Dritteln der Fälle "signifikant überhöht". Grund sei unter anderem, dass häufig vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten "in rechtswidriger Weise" von der Kalkulation ausgenommen würden..."

Die Autoren dieses Artikel verkennen - ebenso wie die Verbraucherzentralen- dass es (noch) keine Urteile gibt, die Banken oder andere Darlehensgeber dazu verpflichten, die Sondertilgungsmöglichkeiten in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen. Dieses Thema ist bei Juristen, Banken und Verbraucherschützern höchst umstritten.

In meiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater und Baufinanzierungsvermittler habe ich vergleichsweise wenig Kunden gehabt, die ihre Darlehen vorzeitig abgelöst haben. Ich kann mich dabei nur an einem einzigen Fall erinnern, in dem mir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) deutlich zu hoch vorkam. Hier half ein Dreizeiler an die Bank mit der Bitte, die Berechnungsmethode offen zu legen. Dieser Bitte kam die Bank kurzfristig nach und reduzierte die verlangte VFE und gut ein Drittel. Das kann man natürlich auch als "versuchte Abzocke" werten.

Ich empfehle jedem betroffenen Kunden, die Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen/prüfen zu lassen. Bis jetzt hatte ich auf Grundlage der Rückmeldungen von Kunden allerdings nicht den Eindruck, dass -zumindest die von mir vermittelten Banken- hier gnadenlos Kunden abzocken. Wenn Magazine wie Spiegel-Online oder Focus-Online dieses Bild in der Öffentlichkeit zeichnen, so halte ich persönlich es für übertrieben.

Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Inhaber von baufi-nord.de

Donnerstag, 3. Juli 2014

Schleswig-Holstein: neue Richtlinien für die soziale Wohnungsbau- und Eigenheimförderung

Heute hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein die seit 01.07.2014 geltenden neuen Richtlinien für die Förderung und Schaffung von Wohneigentum (Soziale Wohnungsbauförderung) veröffentlicht.

Wir sind gerade dabei, die Änderungen und Neuerungen zu analysieren und werden diese dann kurzfristig auf unseren Internetseiten veröffentlichen. Siehe:

http://www.baufi-nord.de/html/bauforderung_schleswig-holstein.html
oder
http://www.landesfoerdermittel.de/html/schleswig-holstein.html

Montag, 30. Juni 2014

KfW senkt Zinsen...

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt morgen (01. Juli 2014) die Zinssätze im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153), Altersgerecht Umbauen (159) sowie beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) um bis zu 0,15 Prozentpunkte...

Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie ab morgen auf unserer Internetseite unter http://www.baufi-nord.de/html/zinssatze_kfw-darlehen.html 

Montag, 23. Juni 2014

Ferienhausbesitzern in Spanien müssen mit Steuernachzahlungen rechnen

Wer in Spanien eine Ferienimmobilie über eine spanische Besitzgesellschafte erworben hat, muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes mit Steuernachforderung deutscher und spanischer Finanzämter rechnen.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Internetseite unter >>Steuernachforderungen für Ferienhausbesitzer>>

Mittwoch, 18. Juni 2014

Unabhängige Baufinanzierungsexperten in Düren

Wenn Sie in Düren leben und auf der Suche nach einer unabhängigen Baufinanzierungsberatung sind, kann Ihnen unser Kooperationspartner vor Ort, Herr Attianese, weiterhelfen. Neben einer fairen und verbraucherorientierten Beratung bekommen Sie bei Herrn Attianese auch unsere gewohnt günstigen Baufinanzierungskonditionen.

Die Kontaktdaten von Herrn Attianese finden Sie unter Baufinanzierungsexperten Düren

Montag, 16. Juni 2014

Unabhängige Baufinanzierungsexperten in Essen

Sie leben in Essen und suchen einen verlässlichen Baufinanzuerungsexperten, der Sie bei der Umsetzung Ihrer Immobilienfinanzierung unterstützt? Dann empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit unserem Kooperationspartner vor Ort: Herrn Andreas Junge.

Die Kontaktdaten von Herrn Junge finden Sie unter Baufinanzierungsexperte Essen

Sonntag, 15. Juni 2014

Unabhängige Baufinanzierungsexperten in Brandenburg

Sie leben in Brandenburg und sind auf der Suche nach unabhängigen Baufinanzierungsexperten, die Ihnen mit Rat und Tat bei der Finanzierung Ihres Eigenheims zur Seite stehen?

Dann können wir Ihnen weiterhelfen! In Brandenburg haben wir zwei erfahrene Kooperationspartner, die sie gerne bei Ihrem Finanzierungsvorhaben unterstützen. Siehe Baufinanzierungsexperten Brandenburg

Donnerstag, 12. Juni 2014

Als Aktionär vom Bauboom in Deutschland profitieren...

Wer indirekt vom Bauboom in Deutschland profitieren will, kann dies demnächst durch den Kauf von Aktien des luxemburger Dachpfannenherstellers Braas Monier. Braas Monier ist in Deutschland mit einem Marktanteil von ca. 25% Marktführer und möchte beim bevorstehenden Börsengang von den Aktionären 621 Mio Euro einsammeln.

Kleiner Wermuthstropfen: Braas Monier hat unter vergleichsweise hohen Schulden zu leiden, die das Unternehmen von einem Investor "aufgebrummt" bekommen hat. Das Management ist allerdings zuversichtlich, ab 2015 eine Dividende zahlen zu können.

Die Aktien werden bis zum 24. Juni in einer Spanne von 23 bis 28 Euro angeboten. Am 25. Juni will das Unternehmen dann sein Debüt an der Börse geben.

Mittwoch, 11. Juni 2014

Saarland erhöht Grunderwerbsteuer..

Das Saarland will die Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2015 auf 6,5% erhöhen. Damit zieht das Saarland mit Schleswig-Holstein gleich. Dort gilt der bundesweit höchste Grunderwerbsteuersatz bereits seit dem 01.01.2014.

Eine Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite >Grunderwerbsteuersätze Deutschland<

Donnerstag, 5. Juni 2014

Senkung des EZB-Leitzinsen wirkungslos bei Zinsen für Baufinanzierungen

Die europäische Zentralbank (EZB) hat den sog. Leitzins von 0,25% auf 0,15% gesenkt. Dies ist der niedrigste Stand seit Bestehen des EZB-Leitzinses.

Die EZB-Leitzinsen haben im übrigen keinen Einfluss auf die langfristigen Baufinanzierungskonditionen. Für die Zinssätze bei den Immobilienfinanzierungen ist die Zinsentwicklung am sog. Anleihemarkt bzw. dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere ausschlaggebend.

Dienstag, 20. Mai 2014

KfW senkt Zinsen...

Die KfW senkt morgen, den 21. Mai 2014, ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153) sowie beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) jeweils um 0,10 Prozentpunkte.

Auch im Programm Altersgerecht Umbauen (159) werden die Kondition bei der 10-jährigen Sollzinsbindung um 0,10 Prozentpunkte gesenkt.


Informationen zu den verschiedenen KfW-Programmen finden Sie unter KfW-Förderprogramme

Sonntag, 18. Mai 2014

Hessen plant Anhebung der Grunderwerbsteuer

Mit Hessen will ein weiteres Bundesland die Grunderwerbsteuer erhöhen. Die Grunderwerbsteuer soll von derzeit 5,0% auf 6,0% angehoben werden. Damit läge Hessen beim Grunderwerbsteuersatz knapp hinter Schleswig-Holstein an der Spitze bundesweit.

Als Grund für die Erhöhung nennt die Landesregierung ”leere Landeskassen”.

Mittwoch, 14. Mai 2014

BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten

Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in zwei Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Konsumentenkrediten (Ratenkrediten) unzulässig sind. Dieses Urteil ist allerdings nicht auf Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen anzuwenden.

In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).

Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.

Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12 
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13

Mittwoch, 2. April 2014

Baufinanzierungen ohne Eigenkapital: Vorsicht bei Neubauvorhaben!

Die Zinsen sind niedrig und mancherorts sind auch noch vergleichsweise günstige Baugrundstücke zu bekommen. Da liegt es doch nahe, sich den Traum von den eigenen Vier Wänden auch ganz ohne Eigenkapital und auch noch zu mietähnlichen Belastungen zu erfüllen. Aber wie schlau ist das tatsächlich?

Über Sinn und Unsinn von Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital streiten seit Jahren die Fachleute. Für die einen sind Finanzierungen ohne Eigenkapital zu riskant, für die anderen zu teuer und für wieder andere das optimale Mitteln, um Wohneigentum zu erwerben. Eigentlich haben alle ein bisschen recht.

Was bei dem Kauf einer fertiggestellten Immobilie (beispielsweise ein Altbau) noch überschaubar und planbar ist, kann bei einem eigenen Bauvorhaben komplett "in die Hose gehen": die Gesamtkosten für die eigene Immobilie.

bei einem Neubauvorhaben, bei keine Komplettpaket erworben wird, können die Bau- und Herstellungskosten schnell aus dem Ruder laufen. Hier ein paar Mehrleistungen und Extras, da ein paar unerwartete Mehrkosten für den Bodenaushub und schon ist das gesamte Budget hinfällig und es muss -da ja bei einer Vollfinanzierung in der Regel auch keine Reserven vorhanden sind- teuer nachfinanziert werden. Wer bei der eigentlichen Finanzierung schon an seine finanziellen Grenzen gegangen ist, wird hier ggf. ernsthafte Probleme bekommen, die sogar darin gipfeln können, dass sich die Fertigstellung verzögert oder sogar das ganze Bauvorhaben "platzt".

Wir raten allen, die keine ausreichenden Reserven für (Mehr-)Kosten in der Hinterhand haben, von einem Neubauvorhaben grundsätzlich ab. Davon ausgenommen ist der Kauf von einem Bauträger, sofern der einen Komplettpreis bietet und das Kostenrisiko übernimmt.

Mehr Infos zum Thema Vollfinanzierungen finden Sie in unserem "Ratgeber Baufinanzierung ohne Eigenkapital


Dienstag, 1. April 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: mauern Banken bei der Umschuldung?

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anrufe von Verbrauchern erreicht, die uns sagten, dass Banken und Darlehensvermittler bei der Anschlussfinanzierung/Umschuldung von Darlehen mauern, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen wurden (bzw. widerrufen werden sollen).

Wir können diese Erfahrungen bei unseren Bankpartnern nicht nachvollziehen. Aber wie sind Ihre Erfahrungen mit Banken und Vermittlern bei diesem Thema? Lehnen Banken und Vermittler Anschlussfinanzierungen für widerrufene Darlehensverträge tatsächlich ab? Oder handelt es sich dabei um Einzelfälle?

Montag, 31. März 2014

baufi-nord wieder Testsieger im Zinsvergleich der Verbraucherzentrale Hamburg

Im wöchentlichen Zinsvergleich für Baufinanzierungen der Verbraucherzentrale Hamburg sind wir erneut erster (bei den 10 Jahreskonditionen; bei den 15Jahreskonditionen "nur" zweiter).

Informationen zu Zinsvergleich und einen Link zu allen Anbietern finden Sie unter Baugeldvergleich Verbraucherzentrale Hamburg

Bundesregierung erwartet Ende der Niedrigzinspolitik

Die Bundesregierung in Berlin erwartet das Ende der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Dadurch dass die Schuldenkrise immer mehr in den Hintergrund tritt und die Konjunktur in den EU-Staaten auf Hochtouren läuft (jedenfalls in einigen) werde die EZB im Jahresverlauf wahrscheinlich die Leitzinsen leicht erhöhen.

Finanzminister Schäuble geht davon aus, dass im Rahmen einer solchen Zinserhöhung auch die Renditen für Bundesanleihen leicht anziehen werden (er erwartet einen Anstieg von derzeit durchschnittlich 1,5% für 10jährige Anleihen auf ca. 2%).

Für künftige Bauherren und Immobilienkäufer, die auf der Suche nach einer Baufinanzierung sind, könnte es also im Jahresverlauf 2014 teurer werden. Die Renditen bei den Bundesanleihen spiegeln sich - im Gegensatz zum EZB-Leitzins- in den Baufinanzierungskonditionen der Banken, Sparkassen und Versicherer wieder. Steigen die Renditen für Bundesanleihen, steigen auch die Zinssätze für Immobilienfinanzierungen.

Wer eine laufende Immobilienfinnazierung hat, bei der in bis zu 5 Jahren die Zinsbindung abläuft, kann sich jetzt noch die aktuellen Zinskonditionen für seine Anschlussfinanzierung sichern. Infos dazu finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik "Ratgeber Umfinanzierung & Forwarddarlehen". 

Dienstag, 4. März 2014

DEVK-Versicherungen: Sonderaktion endet morgen

Unser Finanzierungspartner DEVK-Versicherungen bietet im Rahmen einer Sonderaktion eine 30jährige Sollzinsbindung zu den Zinskonditionen für eine 15jährige Sollzinsbindung an. Diese Sonderaktion endet morgen (05.03.2014). Anträge zu den "alten" Konditionen müssen spätestens heute bei uns eingehen.

Mittwoch, 19. Februar 2014

KfW senkt Zinsen für das KfW-Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute die Zinssätze für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) um 0,05% gesenkt. Die aktuellen Zinskonditionen für das KfW-Wohneigentumsprogramm finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Zinskonditionen.

Freitag, 7. Februar 2014

Bestehende Baufinanzierung kündigen?

Wer vor mehr als ca. 1 Jahr eine Immobilienfinanzierung fest gemacht hat, zahlt deutlich mehr Zinsen als alle, die heute eine Baufinanzierung neu abschließen. Die Frage ist: gibt es eine Möglichkeit, eine laufende Baufinanzierung zu kündigen um anderweitig günstiger zu finanzieren?

Die eindeutige Antwort lautet: Jain!

Wer einen Darlehensvertrag mit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft geschlossen hat, ist erst einmal grundsätzlich an diesen Vertrag gebunden (der Darlehensgeber ist es ja auch). Das bedeutet auch, dass man als Verbraucher den Darlehensvertrag nicht vor Ablauf der Zinsfestschreibung (Sollzinsbindung) kündigen kann.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Grundsatz. So steht Verbrauchern grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu wenn sie beispielsweise die Immobilie verkaufen und das Darlehen gar nicht mehr brauchen (und das gilt auch, wenn Sie im gleichen Zug eine neue Immobilie erwerben und finanzieren!). Der Haken: die finanzierende Bank kann bei Kündigung eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Eine weitere Möglichkeit, aus einem laufenden Darlehensvertrag herauszukommen, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag. Entspricht die Widerrufsbelehrung ("...14tätige Widerrufsfrist...") nicht den bei Vertragsabschluss gültigen Vorgaben, gilt ein ewiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer den Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen kann und so -ohne Vorfälligkeitsentschädigung- aus dem Vertrag herauskommt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite: Falsche Widerrufsbelehrung

KfW senkt Zinsen für das Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt per heute die Zinssäzue für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm-Nr. 124) um 0,05% p.a..

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm wird der Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Über dieses Programm können bis zu 50.000 Euro finanziert werden.

Die Zinskonditionen finden Sie auf unserer Internetseite unter unter KfW-Zinssätze


Donnerstag, 30. Januar 2014

KfW senkt erneut die Zinsen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat heute (30. Januar 2014) ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124) um 0,10 Prozentpunkte und beim Altersgerecht Umbauen (159) um 0,15 Prozentpunkte gesenkt.

Weitere Informationen zu den Förderdarlehen der KfW finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Förderdarlehen.

Mittwoch, 22. Januar 2014

KfW senkt Zinsen für das Wohneigentumsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute (22.01.2014) die Zinssätze für das KfW Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) um 0,05% p.a. gesenkt.

Samstag, 18. Januar 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: so kommen Sie aus Ihrem laufenden Darlehensvertrag

Sie möchten Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kündigen bzw. widerrufen? Dann sollten Sie mit System und Bedacht vorgehen, denn sonst kann das in einer mittelschweren Katastrophe enden.

Als erstes sollten Sie von einem erfahrenen  Fachanwalt prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages tatsächlich fehlerhaft ist und zum Widerruf nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist berechtigt. Fachanwälte finden Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, die derzeit aber überlaufen sind. Es kann schon einige Wochen dauern, bis man einen Beratungstermin wahrnehmen kann.

Ist die Prüfung durch einen Fachanwalt positiv, sollten Sie -vor Ausübung des Widerrufs (!)- die Anschlussfinanzierung sichern, denn wenn die Gläubigerbank den Widerruf akzeptiert, müssen Sie den Darlehensbetrag (die Restschuld) sofort zurückzahlen. Gesichert ist die Anschlussfinanzierung in dem Augenblick, in dem Sie das schriftliche Darlehensangebot einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft in Händen halten. Verlassen Sie sich in keinem Fall nur auf mündliche Zusagen.

Und jetzt wird´s kniffelig...

Schriftliche Darlehensangebote sind in der Regeln nur ein bis maximal zwei Wochen gültig. In dieser Zeit sollten Sie das Widerrufsrecht gegenüber Ihrer alten Bank ausüben und deren Reaktion abwarten. Erst wenn der Widerruf akzeptiert wird, unterschreiben Sie das Vertragsangebot und senden dieses an die ablösende Bank.

Ein Problem kann es geben, wenn die alte Bank sich Zeit lässt (und dann das neue Darlehensangebot ausläuft) oder Sie den neuen Darlehensvertrag unterschreiben und die alte Bank Sie doch nicht so ohne weiteres aus dem alten Vertrag entlässt.

Wir bieten hier eine elegante Lösung an: wir beschaffen über einen unserer Darlehenspartner eine unbefristete schriftliche Finanzierungszusage. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Ablösung Ihrer alten Bank funktioniert. Den eigentlichen Darlehensvertrag bekommen Sie dann, sobald die abzulösende Bank Ihren Widerruf akzeptiert hat.

Mittwoch, 8. Januar 2014

KfW erhöht Zinsen...

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht per heute die Zinsen im Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159) um 0,20 Prozentpunkte und im Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) um 0,15 Prozentpunkte. Von der Konditionserhöhung sind alle Anträge, die ab heute bei der KfW eingehen und für die keine Konditionsreservierung vorliegt.

Donnerstag, 2. Januar 2014

Kostenlose Baufinanzierungsberatung in im Kreis Segeberg

Sie leben im Landkreis Segeberg und suchen nach einem unabhängigen und erfahrenen Baufinanzierungsexperten? Da können wir Ihnen weiterhelfen!

In Segeberg haben wir gleich zwei Baufinanzierungsspezialisten, die Sie bei Ihrem Finanzierungsvorhaben unterstützen. Sowohl Herr Thomsen als auch Herr Varlemann verfügen über eine teils jahrezehntelange Praxiserfahrung und arbeiten unabhängig von den Interessen unserer zahlreichen Finanzierungspartner. Beide sind zudem offizielle Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein (Landesförderinstitut).

Sie erreichen Herrn Thomsen und Herrn Varlemann wie folgt:


Christian Thomsen
Kaufmann für Versicherungen & Finanzen
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte in Schleswig-Holstein

Drosselweg 9 - 25436 Moorrege (Kreis Pinneberg)

Tel:  04122-4032871
Fax: 04122-4032870
Mobil: 0177-3250861
Mail: christian.thomsen@baufi-nord.de


Olaf Varlemann

Bankkaufmann
Unabhängiger Baufinanzierungsexperte

Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg (Kreis Stormarn)

Telefon (0 45 34) 29 84 70
Mobil (0152) 533 59 796

E-Mail: olaf.varlemann@baufi-nord.de


Kostenlose und unabhängige Baufinanzierungsberatung in Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Bostedt, Großenaspe, Sülfeld, Leezen, Wahlstedt und Rickling.

Mittwoch, 1. Januar 2014

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer in in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 gelten in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein neue Grunderwerbsteuersätze. In Berlin steigt die Grunderwerbsteuer auf 6,0%. in Bremen auf 5,0% und in Niedersachsen auf 5,0%. Spitzenreiter aber ist künftig Schleswig-Holstein. Dort steigt der Steuersatz auf 6,50% und ist damit der höchste im gesamten Bundesgebiet.

Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer betreffen alle Kaufverträge, die nach dem 01.01.2014 geschlossen werden.