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Donnerstag, 17. Januar 2013

Vorfälligkeitsentschädigung nicht immer rechtens...

Wer sein laufendes Baufinanzierungsdarlehen kündigt, muss derzeit mit einer extrem hohen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung wird aber von Banken und Sparkassen ggf. zu Unrecht verlangt, wenn die Widerrufsbehelrung im Darlehensvertrag nicht den Formvorschriften entspricht.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.baufi-nord.de/html/vorfalligkeitsentschadigung.html

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