Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht ab dem 21.09.2012 die Zinssätze für das sog. "KfW-Wohneigentumsprogramm" (Programm Nr. 124) um bis zu 0,20%. Von der Erhöhung betroffen sind alle Anträge, die der KfW noch nicht vorliegen. Nicht betroffen sind alle Anträge, die der KfW bereits vorliegen, aber dort noch nicht abschließend bearbeitet wurden.
Weitere Infos zu den KfW-Förderdarlehen finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.baufi-nord.de/html/kfw-darlehen.html
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Donnerstag, 20. September 2012
Montag, 17. September 2012
Investitionsbank Schleswig-Holstein: ab sofort höhere Tilgung notwendig...
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein erhöht zum 20.09.2012 die Mindesttilgung bei den Programmen "ImmoFix" und "ImmoFlex". Betroffen sind Sollzinsbindungen von bis zu 10 Jahren. Der Mindesttilgungssatz beträgt dann 2% jährlich. Bei einer Sollzinsbindung von 15 Jahren kann auch weiter ein anfänglicher Tilgungssatz von nur 1% vereinbart werden.
Als offizieller Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zum Thema Bauförderung in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.baufi-nord.de/html/bauforderung_schleswig-holstein.html
Als offizieller Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zum Thema Bauförderung in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.baufi-nord.de/html/bauforderung_schleswig-holstein.html
Freitag, 14. September 2012
Neubau: Bundeskabinett beschließt neue Energiestandards
Die Bundesregierung hat heute neue Energiestandards für den Neubau von Wohnimmobilien beschlossen.
Die "Energie-Einsparverordnung" (Enev) soll dahingehend erneuert werden, den Energieverbrauch von Wohnungen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Bis 2050 soll dann der gesamte deutsche Gebäudebestand klimaneutral sein, also praktisch keine Energie verbrauchen (oder nur solche aus erneuerbaren Quellen). Die Verschärfung der Enev bedeutet nach Angaben aus Regierungskreisen für Neubauten ab 2014 gegenüber der bisherigen Regelung eine Energieeinsparung von 12,5 Prozent und von 2016 an nochmals 12,5 Prozent. Für Sanierungen bei Altgebäuden sollen die Eigentümer über die neue Enev allerdings keine zusätzlichen Belastungen zu tragen haben.
Ob diese Reform der Enev tatsächlich zur spürbaren Energieeinsparung führen wird, wird insbesondere von den Umweltverbänden bezweifelt. Und egal, wie die Änderungen im Detail aussehen, eines steht wahrscheinlich schon jetzt fest: Bauherren werden mal wieder mit höheren Kosten beim Hausbau rechnen müssen. Ob diese Mehrkosten durch die Energieeinsparung tatsächlich aufgefangen werden, darf bezweifelt werden.
Die "Energie-Einsparverordnung" (Enev) soll dahingehend erneuert werden, den Energieverbrauch von Wohnungen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Bis 2050 soll dann der gesamte deutsche Gebäudebestand klimaneutral sein, also praktisch keine Energie verbrauchen (oder nur solche aus erneuerbaren Quellen). Die Verschärfung der Enev bedeutet nach Angaben aus Regierungskreisen für Neubauten ab 2014 gegenüber der bisherigen Regelung eine Energieeinsparung von 12,5 Prozent und von 2016 an nochmals 12,5 Prozent. Für Sanierungen bei Altgebäuden sollen die Eigentümer über die neue Enev allerdings keine zusätzlichen Belastungen zu tragen haben.
Ob diese Reform der Enev tatsächlich zur spürbaren Energieeinsparung führen wird, wird insbesondere von den Umweltverbänden bezweifelt. Und egal, wie die Änderungen im Detail aussehen, eines steht wahrscheinlich schon jetzt fest: Bauherren werden mal wieder mit höheren Kosten beim Hausbau rechnen müssen. Ob diese Mehrkosten durch die Energieeinsparung tatsächlich aufgefangen werden, darf bezweifelt werden.
Freitag, 7. September 2012
Höhere Zuschüsse für Heizungsmodernisierung
Der Bund fördert über über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem die Modernisierung von Heizungsanlagen in Ein- / Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Diese Zuschüsse wurden zum 15.08.2012 erhöht. Gefördert wird die Umstellung auf solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen. Bei einer Solarthermischen Anlage beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss einmalig bis zu 3.600 Euro.
Weitere Informationen zu Fördermitteln für die Schaffung und den Erhalt von Wohneigentum finden Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.baufi-nord.de/html/fordermittel.html
Weitere Informationen zu Fördermitteln für die Schaffung und den Erhalt von Wohneigentum finden Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.baufi-nord.de/html/fordermittel.html
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