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Mittwoch, 8. Juni 2011

KfW: Wohneigentumsprogramm künftig max. 75.000 Euro

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt mit Wirkung ab 01.07.2011 den maximalen Darlehensbetrag/Förderbetrag des KfW-Wohneigentumsprogramms (Programm-Nr. 124) von derzeit 100.000 Euro auf 75.000 Euro.

Die Reduzierung gilt für alle Anträgen, die ab dem 01.01.2011 bei der KfW eingehen. Da es von der Einreichung/Beantragung bei einer Bank bis zum Eingang des Antrages bei der KfW ein paar Tage dauern kann, sollte die Anträge bis spätestens ca. 20.06.2011 bei der Bank (oder dem Vermittler) vorliegen.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm

Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) können Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bis maximal 30 Prozent der “anrechenbaren Kosten” finanzieren. Der Höchstbetrag von 30 Prozent der Kosten bleibt auch nach dem 01.07.2011 unverändert.

Ob und in welcher Höhe es sich lohnt, dass KfW-Wohneigentumsprogramm in die Gesamtfinanzierung einzubauen, richtet sich ganz individuell nach Ihren Rahmendaten.

Mehr Infos zu den KfW-Förderdarlehen finden Sie unter http://www.baufi-nord.de/html/kfw-darlehen.html

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