Wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten als unzulässig eingestuft. Grund sei, dass die Bank/Sparkasse das Darlehenskonto im eigenen Interesse führt (AZ 17 U 138/19).
Da auf der anderen Seite das Oberlandesgericht Stuttgart diese Kontoführungsgebühren als zulässig eingestuft hat und gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, wird in nächster in letzter Instanz der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.