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Mittwoch, 16. Juni 2010

Neue Verbraucherkreditrichtlinie: Schluss mit irreführender Werbung?

Seit dem 11.06.2010 gilt in Deutschland eine neue Verbraucherkreditrichtlinie. Neben einigen weiteren Änderungen im Kreditgeschäft soll diese Verbraucherkreditrichtlinie auch die irreführende Werbung mit Zinskonditionen verhindern.

"Ratenkredite ab 3,9%" oder "Baufinanzierungen ab 1,9%"? In der Vergangenheit haben viele Banken und Vermittler mit traumhaften Zinskonditionen gelockt, die in der Praxis kaum ein Kunden auch bekommen hat. Das Zauberwort lautete: bonitätsabhängig.
Aus 3,9% Zinsen wurden so schnell mal effektiv 10% und mehr.

Banken und Vermittler dürfen künftig nur noch mit Zinskonditionen werben, wenn diese Zinskonditionen (oder bessere)für mind. 2/3 der Kunden gültig sind. Leider hat der Gesetzgeber aber vergessen zu erwähnen, wie Anbieter von Ratenkrediten oder Immobilienfinanzierungen diese 2/3 zu ermitteln haben.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie geht sicher in die richtige Richtung, ist aber in der praktischen Umsetzung schwierig. Ein großes Problem dabei: der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischem dem meist standardisierten Ratenkreditgeschäft und den sehr individuellen Immobilienfinanzierungen (bei denen beispielsweise regionale Besonderheiten eine Rolle spielen).

Was bei Immobilienfinanzierungen -hoffentlich- aufhören wird, ist der Umsatnd, dass viele Anbieter in der Vergangenheit mit sog. "Nettokonditionen" oder regional stark beschränkten Konditionen geworben haben, die in der Praxis dann kaum bis gar nicht zum Tragen gekommen sind.

Auf unserer Internetseite haben wir inzwischen die sog. "Top-Konditionen" gelöscht, da diese ebenfalls teilweise regional beschränkt waren. Allerdings veröffentlichen wir weiter detaillierte Zinskonditionen für Beleihungen bis 60% des Verkehrswertes einer Immobilie (>Baugeldkonditionen<).

Warum nur die Zinskonditionen für niedrige Beleihungen?

Bei höheren Beleihungen als ca. 60% ergeben sich zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten mit KfW-Darlehen. Das führt -zumindest bei einigen Banken- dazu, dass die Zinskonditionen auch für die Bankdarlehen sinken. Grund: diese Banken berechnen die Zinskonditionen so, als wenn die KfW-Darlehen Eigenkapital sind. Somit bekommt jemand, der ein Bankdarlehen mit einem KfW-Darlehen kombiniert auch für das Bankdarlehen bessere Konditionen als ohne KfW-Darlehen. Diese Bandbreite an Kombinationsmöglichkeiten können wir aber auf unseren Internetseiten nicht darstellen/abbilden. Würden wir nur die Zinskonditionen ohne KfW-Anteil veröffentlichen, halten uns viele ggf. für zu teuer. Daher veröffentlichen wir keine Zinskonditionen für höhere Beleihungen und bitten dafür um Ihr Verständnis.