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Montag, 15. März 2010

Rentenhypothek: meue Rahmenbedingungen

Die sog. "Rentenhypothek" eines unserer Finanzierungspartner ist jetzt aktualisiert worden. Ab sofort kann die Rentenhypothek auch ohnen die vorher übliche Tilgung vereinbart werden.

Bei der Rentenhypothek handelt es sich um ein ganz normales Darlehen, das auf die Anforderungen und Bedürfnisse älterer Kunden zugeschnitten ist und vor allem der Liquiditätsbeschaffung dient. Bei dieser Darlehensvariante können bis zu 60% des Marktwertes der Immobilie finanziert werden. Die Auszahlung des Darlehens kann in bis zu 7 Teilbeträgen erfolgen (also als eine Art Rente über 7 Jahre). Für dieses Darlehen sind Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz für das darlehen ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Neben dieser eher klassischen Rentenhypothek gibt es noch eine weitere Finanzierungsmöglichkeit über die sog. "Immobilienrente" (Rückwärtshypothek). Auch dabei handelte es sich um ein normales Darlehen, bei dem die Zinsen allerdings mitfinanziert werden und somit keine Raten zu zahlen sind. Allerdings ist der maximale Auszahlungsbetrag wegen der Mitfinanzierung der Zinsen deutlich geringer als bei der klassischen Rentenhypothek.

Weitere Informationen zum Thema Rentenhypotheken finden Sie auf unserer Internetseite unter www.baufi-nord.de/html/ruckwartshypothek.html

Weitere Informationen zum Thema "Immobilienfinanzierungen für Rentner und Pensionäre" finden Sie unter www.baufi-nord.de/html/baufinanzierung_fur_rentner.html

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