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Dienstag, 3. November 2009

Hauskauf: Früher einziehen? Besser nicht!

Wer eine Immobilie kauft bzw. verkauft, vereinbart im Notarvertrag einen Übergabezeitpunkt und einen Zahlungstermin für den Kaufpreis. Oft kommt es vor, dass Käufer aber schon vor dem eigentlichen Übergabetermin in die Immobilie wollen, um dort notwendigen Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen. Doch Vorsicht, denn hier lauern für Käufer und Verkäufer Risiken.

1. Risiko für den Verkäufer
Man sollte es nicht glauben, aber es gibt immer wieder Käufer, den den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen und teilweise auch schon bei Unterschrift des Kaufvertrages gar nicht vor hatten, den Kaufpreis zu zahlen. Haben sich diese Käufer aber erst einmal in der Immobilie breit gemacht, müssen sie durch eine Räumungsklage wieder aus der Immobilie rausgeklagt werden. und das kann je nach Sitz des zuständigen Gerichtes mehrere Monate dauern

2. Risiko für den Käufer
Wenn die Immobilie seitens der Vorbesitzers mit hohen Grundschulden belastet ist, kann es sein, dass die Banke, zu deren Gunsten die Grundschulden eingetragen sind, einer Löschung der Grundschulden nicht zustimmt. Damit kann der Verkauf der Immobilie in der Regel nicht vollzogen werden, der Kaufvertrag muss ggf. "rückabgewickelt" werden. Wenn Sie als Käufer vor dem Übergabetermin renoviert haben, freut sich der Vorbesitzer, dass Sie das für ihn -kostenlos- erledigt haben. ganz heikel ganz es werden, wenn Sie nicht nur renoviert haben, sondern beispielsweise eine störende Wand entfernt oder schon mal das alte Badezimmer rausgerissen haben. In diesen Fällen steht dem Vorbesitzer ggf. sogar Schadensersatz zu.

Darum: auch wenn es verlockend ist, sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer an die Fristen und Termine im Kaufvertrag halten. Die Schlüsselübergabe sollte erst zum vereinbarten Übergabetermin und nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgen.

Weitere Tipps und Infos zum Thema Immobilienkauf finden Sie auf unserer Webseite unter www.baufi-nord.de/html/kauf.html

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