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Mittwoch, 25. November 2009

"Ich bin 100 Banken" - Dichtung und Wirklichkeit

Der Werbeslogan eines süddeutschen Baufinanzierungsvermittlers klingt nett. Die aktuelle Werbekampagne hat bestimmt viel Geld gekostet. Leider täuscht dieser Spruch in zweierlei Hinsicht:

1. es handelt sich um einen reinen Baufinanzierungsvermittler und nicht um eine Bank (um hundert Banken schon gar nicht!); damit untersteht dieser Anbieter -so wie wir- auch nicht der Bankenaufsicht oder ähnlichen Institutionen (was der Werbeslogan aber suggerieren kann)

2. viele der Banken, deren Konditionen miteinander verglichen werden (sollen), sind kleinere regionale Banken,die nur in ihrem eigenen Geschäftsgebiet finanzieren und in einem Zinsvergleich völlig rausfallen

Wer also glaubt, dass er dort Angebote direkt von einer Bank bekommt und das beste Angebot aus 100 Anbietern herausgesucht wird, ist auf dem Holzweg. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Hamburg finanzieren wollen, werden tatsächlich nur die Konditionen von rund 30 Anbietern verglichen. Die anderen knapp 70 Banken und Versicherungsgesellschaften fallen schon deswegen weg, weil diese regionalen Anbieter gar keine Immobilien in Hamburg finanzieren. Und ca. 30 Banken und/oder Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen sind es auch nur dann, wenn Sie maximal ca. 50% des Immobilienwertes finanzieren wollen. Müssen Sie mehr finanzieren, werden aus den versprochenen 100 Banken ganz schnell nur noch eine Handvoll potentieller Darlehensgeber.

Werbung ist sicher immer ein bisschen plakativ, aber wir finden, dass Verbraucher mit dieser Werbekampagne getäuscht werden.

Montag, 9. November 2009

Quelle Bausparkasse beendet Neugeschäft

Die erst vor kurzem vom Branchenverband der privaten Bausparkassen übernommene Quelle Bausparkasse wird abgewickelt.

Die Quelle-Bausparkasse ist die kleinste Bausparkasse in Deutschland und gehörte bis vor wenigen Wochen noch der Quelle-Erbin Madelaine Schickedanz und anderen Mitgliedern der "Quelle-Familie". Vom Verband wurde die Quelle-Bausparkasse übernommen, um zu verhindern, dass die Arcandor-Pleite sich negativ auf das Image der Bausparkassen auswirkt.

Bereits bestehende Bausparverträge laufen weiter und sind durch die Einlagensicherung der Bausparkassen abgesichert. Zudem sollen Bausparkunden auch nach Zuteilung der Verträge die Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können. Das führt zwangsläufig dazu, dass uns die Quelle-Bausparkasse noch ein paar Jahre als Marke erhalten bleibt.

Allerdings erwarten wir bei Zuteilung von Bausparverträgen eine eher restriktive Kreditvergabe.

Weitere Infos finden Sie unter www.baufi-nord.de/html/quelle_bausparkasse.html

Dienstag, 3. November 2009

Hauskauf: Früher einziehen? Besser nicht!

Wer eine Immobilie kauft bzw. verkauft, vereinbart im Notarvertrag einen Übergabezeitpunkt und einen Zahlungstermin für den Kaufpreis. Oft kommt es vor, dass Käufer aber schon vor dem eigentlichen Übergabetermin in die Immobilie wollen, um dort notwendigen Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen. Doch Vorsicht, denn hier lauern für Käufer und Verkäufer Risiken.

1. Risiko für den Verkäufer
Man sollte es nicht glauben, aber es gibt immer wieder Käufer, den den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen und teilweise auch schon bei Unterschrift des Kaufvertrages gar nicht vor hatten, den Kaufpreis zu zahlen. Haben sich diese Käufer aber erst einmal in der Immobilie breit gemacht, müssen sie durch eine Räumungsklage wieder aus der Immobilie rausgeklagt werden. und das kann je nach Sitz des zuständigen Gerichtes mehrere Monate dauern

2. Risiko für den Käufer
Wenn die Immobilie seitens der Vorbesitzers mit hohen Grundschulden belastet ist, kann es sein, dass die Banke, zu deren Gunsten die Grundschulden eingetragen sind, einer Löschung der Grundschulden nicht zustimmt. Damit kann der Verkauf der Immobilie in der Regel nicht vollzogen werden, der Kaufvertrag muss ggf. "rückabgewickelt" werden. Wenn Sie als Käufer vor dem Übergabetermin renoviert haben, freut sich der Vorbesitzer, dass Sie das für ihn -kostenlos- erledigt haben. ganz heikel ganz es werden, wenn Sie nicht nur renoviert haben, sondern beispielsweise eine störende Wand entfernt oder schon mal das alte Badezimmer rausgerissen haben. In diesen Fällen steht dem Vorbesitzer ggf. sogar Schadensersatz zu.

Darum: auch wenn es verlockend ist, sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer an die Fristen und Termine im Kaufvertrag halten. Die Schlüsselübergabe sollte erst zum vereinbarten Übergabetermin und nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgen.

Weitere Tipps und Infos zum Thema Immobilienkauf finden Sie auf unserer Webseite unter www.baufi-nord.de/html/kauf.html