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Mittwoch, 28. Oktober 2009

BGH-Urteil: auch Sparkassen dürfen Kredite verkaufen....

Kunden einer Sparkasse sind gegen einen Kreditverkauf an Investoren nicht besser geschützt als andere Darlehensnehmer. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der im Fall der Stadtsparkasse Wedel die Abtretung einer Darlehensforderung an einen ausländischen Investor für wirksam erklärte. Insbesondere liege darin keine strafbare Verletzung eines Privatgeheimnisses durch Amtsträger, hieß es. Der Gesetzgeber habe nämlich das Bankgeheimnis nicht unter den Schutz des Strafrechts gestellt. Im Übrigen hinderten weder die Verschwiegenheitspflicht eines Kreditinstituts noch das Bundesdatenschutzgesetz die Wirksamkeit von Abtretungen, erklärte der BGH wie schon in einem Grundsatzurteil im Februar 2007. (Az: XI ZR 225/08).

Quelle: Die Süddeutsche (siehe www.sueddeutsche.de/,ra9m1/finanzen/139/492495/text/)

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