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Mittwoch, 3. Juni 2009

Vermieter aufgepasst: Darlehenszinsen nicht immer absetzbar!

Ein Darlehen zum Bau eines selbst genutzten Einfamilienhauses, das durch eine Grundschuld auf einer vermieteten Immobilie abgesichert wird, bringt keine steuerlichen Vorteile.

Die Darlehenszinsen sind bei diesem Konstrukt nicht steuerlich absetzbar. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ("BFH") fehlt es hier an einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Mieteinnahmen (Az. IX B 134/08). Vermieter können Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn der Kredit gezielt zum Kauf oder Bau einer vermieteten Immobilie eingesetzt wird. Selbst wenn der Eigentümer das Mietobjekt hätte verkaufen müssen, um sich Mittel für den Bau des Eigenheims zu beschaffen, können die Finanzierungskosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Quelle "Focus"

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