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Donnerstag, 19. Juni 2008

Kreditverkauf: neue Spielregeln für Banken

Die Experten der großen Koalition haben sich nach jahrelangem Ringen auf neue Regeln für die umstrittenen Weiterverkäufe von Immobilienkrediten geeinigt...Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Verkauf ihrer Kredite wird Darlehensnehmern nicht eingeräumt. Die Banken werden aber zu einer größeren Transparenz gezwungen...

...Während Teile der SPD auf ein Sonderkündigungsrecht pochten, wurde in der Union befürchtet, dass dadurch die Kreditkultur beeinträchtigt würde. Die Einigung sieht vor, dass Banken ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss informieren müssen, ob ihr Darlehen verkauft werden kann. Der Kunde hätte dann die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist. Mittlerweile bieten dies einige Banken gegen einen Aufpreis an....

...Der Darlehensgeber wird zudem verpflichtet, drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu machen oder mitzuteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Wird der Kredit verkauft, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Darlehensgeber der einzige Ansprechpartner bleibt, weil der Kundenservice bei ihm bleibt. Zudem werden die Kunden umfassend gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung aus der Grundschuld geschützt. Verbessert werden soll außerdem der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens in Verzug ist. Zypries zufolge bedeutet das in der Praxis, dass beim derzeit üblichen Zinssatz von vier Prozent ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsraten erforderlich wäre....

...Ebenfalls verzichtet wurde auf eine Regelung, die es nur Kreditinstituten, aber nicht Finanzinvestoren, erlaubt hätte, Kredite zu kaufen...

Quelle: Focus-online