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Mittwoch, 27. Februar 2008

Einigung bei Riesterförderung für Wohneigentum?

Union und SPD stehen nach zweijähriger Debatte vor einer Einigung über das Fördern von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge.

Das Gesetz soll bis zum Sommer unter Dach und Fach sein, die sogenannte Eigenheimrente rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, verlautete aus Koalitionskreisen in Berlin.
Im Kern soll künftig angesammeltes Geld aus einem "Riester-Vertrag" entnommen werden können, damit man sich schneller eigene vier Wände kaufen kann. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.


Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll es möglich sein, das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich aller staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie zu verwenden. In einem ersten Gesetzentwurf (Stand 7. Februar) der Regierung war von nur 75 Prozent die Rede.

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Die Vorschläge von Union und SPD sollen bei einer Klausur der Koalitionsfraktionen in Kürze in Bonn erörtert werden. „Mit dem Eigenheimrentengesetz sollen durch eine verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge geschaffen werden“, heißt es in dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf, der noch geändert werden soll.

Zwei Förderwege

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Das "Eigenheimrentenmodell" besteht aus zwei Förderansätzen: Das ist zum einen die Möglichkeit, angesammeltes Kapital aus Riester-Verträgen zu entnehmen. Zu anderen sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für die Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen zu 100 Prozent für die Tilgung verwandt werden.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase soll in beiden Fällen durch die Bildung eines „Wohnförderkontos“ gewährleistet werden. Auf diesem"Konto" werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst. Es soll nur das tatsächlich in die Immobilie investierte Kapital für die Besteuerung herangezogen werden.

Ursprünglich wollten Union und SPD selbstgenutztes Wohneigentum bereits vom 1. Januar 2007 an als Altersvorsorge-Produkt im Rahmen der „Riester-Rente“ fördern. Dies war im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren so vereinbart worden. Nur deshalb hatte die Union dem Aus für die Milliarden verschlingende Eigenheimzulage Ende 2005 zugestimmt.

Auszug aus einem Artikel der "Süddeutsche Zeitung" v. 27.02.2008. den vollständigen Artikel finden Sie unter www.sueddeutsche.de/immobilien/artikel/415/159979/7/

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