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Donnerstag, 31. Januar 2008

Besserer Schutz für Kreditnehmer geplant

Als Reaktion auf die Berichte über unseriöse Praktiken beim verkauf von darlehen/Darlehensforderungen von Banken an Investoren, plant die Bundesregierung recht umfangreiche Gesetzesänderungen zum Schutz von Darlehensnehmern.

Im Gespräch sind regelungen, die Banken verpflichten, Kunden auf den Verkauf von Darlehen hinzuweisen. In diesen fällen soll Kunden eine Sonderkündigungsmöglichkeit eingeräumt werden. Ausserdem sollen Banken verpflichtet werden, Darlehen mit Ausschluss des Verkaufs anbieten zu müssen (gegen einen entsprechenden Zinszuschlag).

Neben den vorgenannten (und weiteren Änderungen) soll aber auch die Kündigungsmöglichkeit für Banken bzw. Darlehensgeber eingeschränkt werden. Darlehensverträge enthalten derzeit in der Regel den Passus, dass Banken das Darlehen kündigen können, wenn der Darlehensnehmer mit ein bzw. zwei Raten im Rückstand ist. Künftig soll eine Kündigung nur noch möglich sein, wenn der Zahlungsrückstand in einem bestimmten Verhältnis zur Gesamtschuld steht.

Der Gesetzwentwurf wird derzeit im Bundestag beraten und soll im Frühjahr 2008 beschlossen werden.

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