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Dienstag, 27. November 2007

Maklervertrag jederzeit kündbar

Maklerverträge zur Vermittlung von Immobilien können grundsätzlich jederzeit ohne Begründung fristlos gekündigt werden, ohne dass der Kunde etwas zahlen müsste.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.Das Gericht verurteilte ein Maklerunternehmen, an den Kunden die einbehaltene Vorauszahlung zurückzuzahlen (Az.: 30 C 891/07-45).

Der Kunde hatte mit dem Unternehmen zunächst vereinbart, den Wert seiner Immobilie festzustellen und danach einen Kaufinteressenten zu suchen. Kurze Zeit nach Vertragsabschluss entschied er sich aus nicht bekannten Gründen anders und machte den Vertrag rückgängig. Die Firma bestand jedoch auf Vertragserfüllung und behielt die Vorauszahlung ein.

Laut Urteil handelt es sich aber bei der Vermittlung von Immobilien um "Dienste höherer Art", die "nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen". Daraus ergebe sich die Berechtigung des Kunden, die Zusammenarbeit jederzeit ohne triftigen Grund beenden zu können. Anspruch auf Honorar habe die Firma nur dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon konkrete Leistungen erbracht worden seien, urteilte das Gericht.

Quelle: Die Süddeutsche v. 27.11.2007

Montag, 26. November 2007

DG-HYP trennt sich von Privatkundengeschäft

Die DG-Hyp war lange das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken für die Immobilienfinanzierungen. Wirtschaftlich gesund war sie trotzdem nicht. Das sollte die Fusion mit der ebenfalls genossenscahftlich ausgerichteten Münchener Hypothekenbank ändern, allerdings scheiterte diese Fusion im Oktober.

Die DG-Hyp gibt jetzt das gesamte Privatkundengeschäft an die Bausparkasse Schwäbisch-Hall ab. Bereits laufende Verträge bleiben bei der DG-Hyp. Im Neugeschäft will man nur noch gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit einem Volumen von mind. je 3 Mio Euro abwickeln. Das ganze geht einher mit einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen (von rund 500 Mitarbeitern solen 150 gehen).

Wir raten Privatkunden der DG-Hyp bestehende Darlehen möglichst umzuschulden. Der Jobabbau wird sicher vor allem zu Lasten des Service bei den Privatkunden gehen. Ausserdem kann es sei, dass die DG-HYP wechselwilligen Kunden jetzt Kündigungsangebote zu günstigen Konditionen macht (z.B. durch eine geringe Vorfälligkeistentschädigung). Es lohnt sich auf jeden Fall, sich darum zu kümmern!

Sonntag, 11. November 2007

Auswirkungen der Inflation für Immobilienbesitzer

In der Tagespresse wimmelt es derzeit von Berichten über die Auswirkungen der zuletzt vergleichsweise stark anziehenden Teuerungsrate, auch Inflation genannt. Die meisten dieser Artikel gehen darauf ein, was die Inflationsrate von derzeit rund 2,6 % (Durchschnitt der letzten 50 Jahre lag bei rund 2,85) insbesondere für Sparer und Kapitalanleger bedeutet.

Aber was bedeutet die Infaltion für Immobilienbesitzer oder die, die es jetzt werden wollen?

Die Infaltionsrate gibt wieder, wie sich der Wert des Geldes entwickelt. Heisst: was bekomme ich heute für einen Euro und was bekommen ich in einem, in fünf oder in 20 Jahren für einen Euro? Umgekehrt bedeutet es: was muss ich heute oder in fünf oder in 20 Jahren für eine bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zahlen?

Die Teuerungsrate trifft Immobilienbesitzer zunächst einmal an zwei Stellen:

1. bei den Nebenkosten, die sich teilweise sogar stärker verteuern als die allgemeine Teuerungsrate (siehe Öl, Gas, Strom und weitere Nebenkosten)

2. bei den Kosten für die Wartung und Instandhaltung, denn auch die Kosten für der Schornsteinfeger, Handwerksunternehmen oder Baumaterial steigen.

Diese Kostensteigerungen sollte man mit einplanen. Das gilt insbesondere für Immobilienbesitzer, die -vernünftigerweise- auf künftige Modernisierungsmaßnahmen hinsparen wollen. Eine neue Heizung, ein neues Dach o.ä. werden in 5 oder 10 Jahren nicht mehr zu dem Preis zu haben sein wie heute. Da hilft nur eins: die Sparraten für solche Maßnahmen einmal jährlich dynamisieren, also der Teuerungsrate anpassen bzw. die Kosten in z.B. 10 Jahren hochrechnen und auf diesen Betrag hinsparen.

Inflationsschutz durch Immobilie?

Immobilien gelten in Deutschland als wertbeständig, aber bieten sie auch Schutz vor der Inflation? Das ist ein sehr zweischneidiges Schwert, denn der Wert einer Immobilie und dessen Entwicklung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die grundsätzlich nichts mit der allgemeinen Teuerungsrate zu tun haben. Der Wert einer Immobilie hängt vor allem von der Art, Lage und dem Zustand dieser Immobilie ab. Wer einen Altbau in der "Pampa" erwirbt und diesen über Jahre eher schlecht als recht pflegt und modernisiert, kann sicher nicht mit Wertsteigerungen rechnen - im Gegenteil. Wer aber beispielsweise in einer Großstadt neu baut, kann zumindest auf einen stabilen Wert hoffen. Aber wie gesagt: der Wert einer Immobilie und dessen Entwicklung wird von vielen Faktoren beeinflusst. Eine goldene Regel gibt es nicht.