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Donnerstag, 31. Mai 2007

Verkauf von Krediten an Investoren: Anzeige gegen Sparkasse

Ermittlungen gegen Wedeler Stadtsparkasse

Vorwurf des Geheimnisverrats. 84-jährige Mutter einer betroffenen Kreditnehmerin beging Selbstmord. Institut: "Wir haben uns nichts vorzuwerfen."

Vor fast genau einem Jahr war Achim Thöle ein gefragter Redner. Bei der "1. Deutschen Distressed-Assets-Konferenz" in Frankfurt referierte der Chef der Stadtsparkasse Wedel über seine Erfahrungen beim Verkauf von Krediten, die von den Schuldnern nicht mehr getilgt werden konnten. Die Sparkasse hatte zuvor 636 Kredite an die Schweizer Großbank Credit Suisse verkauft. Während Thöle damit Altlasten loswurde, begann für die rund 200 betroffenen Kreditnehmer ein Wechselbad der Gefühle zwischen Hoffnung und der Furcht vor Zwangsversteigerungen.

Lange blieb es ruhig in Wedel, doch als eine der Kreditnehmerinnen ihre Raten nicht mehr bezahlen konnte und sich ihre 84-jährige Mutter das Leben nahm, entbrannte die Diskussion über die moralische Richtigkeit des Sparkassendeals. Zwar fand die Wedeler Polizei keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Tod und dem Verkauf der Kredite, doch nach Aussagen der Tochter soll die alte Dame kurz vor ihrem Selbstmord gesagt haben: "Vielleicht verkauft sich eine leere Wohnung besser."

"Die Forderungen hätten nicht verkauft werden dürfen. Denn anders als Banken sind Sparkassen meist öffentlich-rechtlich. Ihre Chefs sind damit Amtsträger. Falls die Kunden dem Verkauf der Kredite nicht zugestimmt haben, haben sie zudem den Tatbestand des Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches erfüllt", sagte Michael Middelmann. Der Jurist vertritt viele der betroffenen Sparkassenkunden. Ihm geht es um Geheimnisverrat, weil Daten weitergegeben worden sein sollen, ohne zuvor die Kunden zu fragen.

Der Deal beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Kiel, nachdem Anzeigen gegen die Stadtsparkasse Wedel eingegangen sind. "Ein Ergebnis der Ermittlungen liegt noch nicht vor", sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick dem Abendblatt. "Ich kenne Kreditnehmer, deren Einverständnis zum Verkauf der Forderungen nicht vorlag", sagte Middelmann, während die Sparkasse die Anschuldigungen zurückweist. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen", so der Vorstandsvertreter des Instituts, Jürgen Köhn. Mehr wollte er nicht sagen, auch nicht, warum im Strategiepapier zum Verkauf, das dem Abendblatt vorliegt, das Projekt Kilimandscharo genannt und mit Giraffen und Elefanten illustriert wurde.

Ob Sparkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften Forderungen verkaufen dürfen ist umstritten. So prüft auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) derzeit erstmals, ob solche Verkäufe rechtens sind. "Sie entsprechen grundsätzlich nicht der Geschäftspolitik der Sparkassen-Finanzgruppe und sie spielen bei uns so gut wie keine Rolle. Allerdings agieren Sparkassen eigenständig und in wenigen Einzelfällen ist es dazu gekommen", begründet DSGV-Sprecher Stefan Marotzke, warum das Thema erst jetzt akut wird. Keine Verkäufe gab es bislang bei der Haspa, wie Sprecherin Stefanie von Carlsburg sagte. In Einzelfällen würde die Haspa aber den Deutschen Inkasso-Dienst mit dem Eintreiben von Forderungen beauftragen.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.abendblatt.de/daten/2007/05/30/747940.html

Mittwoch, 23. Mai 2007

Gutachterkosten unzulässig!

Banken dürfen bei der Kreditvergabe die Kosten für interne Gutachten nicht an die Immobilienkäufer weitergeben. Das hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Landgericht Stuttgart entschieden.

Die Verbraucherschützer hatten in einem Musterprozess gegen die Bausparkasse Wüstenrot geklagt. Diese knüpfe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährung eines Darlehens an ein Wertgutachten, dessen Kosten der Kreditnehmer tragen muss. Nach Auffassung der Richter werden die Verbraucher durch diese Klausel unangemessen benachteiligt. Die Wertermittlung liege nur im eigenen Interesse der Bank und habe für den Kunden keinen Nutzen (Aktenzeichen: 20 O 9/07).

Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden, das Geld von ihrer Bank oder Bausparkasse zurückzufordern. Ein Musterbrief ist auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale zu finden (siehe www.verbraucherzentrale-nrw.de/mediabig/34222A.rtf)

Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 22.05.2007