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Samstag, 24. März 2007

Kein Geld für Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler kann vom Auftraggeber (Verkäufer) keine Entschädigung verlangen, wenn dieser seine Immobilie am Makler vorbei selbst verkauft. Eine solche Klausel in Maklerverträgen ist unwirksam (Landgericht Bielefeld, AZ 4 0 193/06)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Gilt das auch, wenn der Verkäufer einen Alleinauftrag unterschrieben hat? Und wenn ja, kann der Makler sich sonst an den Verkäufer halten?